Personen mit einem Abschluss einer Vorgängerschule der heutigen Fachhochschulen können beim SBFI unter bestimmten Voraussetzungen den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (FH-Titel) beantragen. Die altrechtlichen FH-Titel bleiben auch nach der Bologna-Reform geschützt. Seit dem 1. Januar 2009 (Abgabe der ersten Bachelor-Diplome) können Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher Fachhochschultitel zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel (Bachelor of Arts/Bachelor of Science) führen. Es wird keine Titelumwandlung (nachträglicher Erwerb des Bachelortitels) vorgenommen. Seit dem Jahr 2000 hat das SBFI mehr als 30‘000 nachträglich erworbene FH-Titel ausgestellt.

Nachträglicher Erwerb des FH-Titels für die Pflege
Sie wollen ein Gesuch einreichen? Über Nachträglicher Erwerb des Fachhochschul-Titels (NTE) kommen Sie direkt zum Merkblatt und zum Gesuchsformular.
2015 wurde der NTE für den Studiengang Pflege eingeführt.
Die Erfahrungen im Studiengang Pflege haben gezeigt, dass die geltende Regelung vielfach als zu restriktiv beurteilt wurde, was sich negativ auf den Pflegeberuf auswirken kann. Angesichts der angespannten Fachkräftesituation und mit Blick auf eine verbesserte Transparenz von erworbenen Fachkompetenzen wurde vom WBF vorgeschlagen, eine für den Fachbereich Gesundheit grosszügigere Regelung zu treffen. Ein entsprechender Vernehmlassungsentwurf fand im Sommer 2024 breite Unterstützung.
Die Revision der Verordnung soll die Attraktivität des NTE für die Pflege erhöhen. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass zwischen den heute bestehenden Bildungsgängen der höheren Berufsbildung und der Erlangung eines NTE Pflege im Fachhochschulbereich ein bildungssystemisch vertretbares und ausgewogenes Anforderungsniveau bestehen bleibt. Die Verordnung (SR 414.711.5; VNEF) tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.
Gesuchstellung und Vollzug: Fragen und Antworten (FAQ)
Auf Nachträglicher Titelerwerb (NTE) finden Sie alle Informationen zu den jeweiligen Fachrichtungen und den entsprechenden Merkblättern und Gesuchsformularen.
Mittels E-Mail sendet Ihnen das SBFI eine Eingangsbestätigung. Sollte Ihr Gesuch unvollständig sein oder Unklarheiten bestehen, werden Sie schriftlich eingeladen, zusätzliche Dokumente einzureichen.
Ab der Inkraftsetzung der VNEF erwartet das SBFI eine grosse Anzahl von Gesuchen. Das SBFI bearbeitet die vollständigen Gesuche in der Reihenfolge des Eingangs und es ist mit einer voraussichtlichen Bearbeitungszeit von rund sechs Monaten zu rechnen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.
Verfügungen und Diplome im Fachbereich Gesundheit werden vom SBFI dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) zur Registrierung im Gesundheitsregister NAREG zugestellt. Nach der Registrierung sendet das SBFI die Dokumente den gesuchstellenden Personen zurück.
Die jeweiligen Gebühren und den zugehörigen QR-Code entnehmen Sie der hintersten Seite des Merkblatts zum entsprechenden NTE.
Die Gebühren werden Ihnen im Falle eines negativen Entscheids, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.–, zurückerstattet.
Nein, die Verordnung verlangt zwingend Originalunterlagen oder beglaubigte Kopien davon.
Notariate beglaubigen Originalunterlagen. Das SBFI akzeptiert Beglaubigungen von Notariaten, Amtsstellen wie Gemeindeverwaltungen, Schulen, öffentlichen Verwaltungen.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Ressort Beschwerdeverfahren und Rechtsfragen
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
nte-fh@sbfi.admin.ch
+41 58 465 59 12 (Dienstag 14.00-16.00 h)
Das SBFI stellt den FH-Titel mittels Verfügung aus.
Das SBFI stellt auf Wunsch eine Diplomurkunde und/oder ein Diploma Supplement (in englischer Sprache) aus.
Der Diplomzusatz wurde nach dem von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelten Modell erstellt. Der Diplomzusatz ermöglicht, ausreichend unabhängige Daten zu erfassen, um die internationale „Transparenz“ und die angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Diplomen, Abschlüssen, Zeugnissen usw.) zu verbessern. Genannter Zusatz ist ein persönliches Dokument und ist in englischer Sprache abgefasst.
Leider nicht, denn beim NTE geht es ausschliesslich um die «Umwandlung» von Schweizer Ursprungsdiplomen.
Nein, beim NTE geht es ausschliesslich um altrechtliche Diplome. Der HF-Titel in der Pflege ist ein aktueller, nach geltendem Recht erteilter Abschluss und berechtigt nicht zum NTE.
Die Rechtsgrundlagen SR 414.711.5 sehen ausschliesslich die Vergabe des FH-Titels vor. Gleichzeitig mit der FH-Titelführung dürfen Sie seit dem 1. Januar 2009 (Abgabe der ersten Bachelor-Diplome) den Bachelor-Titel (Bachelor of Arts (BA) respektive Bachelor of Science (BSc) führen. Es gibt jedoch keine Rechtsgrundlage für eine Titelumwandlung (nachträglicher Erwerb des Bachelortitels).
Im Merkblatt finden Sie alle Informationen zur Titelführung nach dem 01.01.2009 und der entsprechenden Titelstruktur.
Nein, das SBFI macht keine Vorabklärungen. Die inhaltliche Prüfung kann ausschliesslich über das korrekt eingereichte, vollständige Gesuch erfolgen.
Das SBFI kann Duplikate ausstellen, sofern die FH-Titelvergabe der Person überprüft werden kann. Ein Duplikat kostet CHF 75.—. Sobald dem SBFI der Einzahlungsbeleg vorliegt, kann das gewünschte Duplikat ausgestellt werden.
Sie können über das SBFI eine Beglaubigung der ausgestellten Verfügung oder des ausgestellten Diploms anfordern, mit welcher Sie anschliessend bei der Bundeskanzlei eine Apostille beantragen
Nachträglicher Erwerb des FH-Titels: Liste der Diplome
Ein nachträglicher Erwerb des FH-Titels (NTE) ist für Inhaberinnen und Inhaber folgender Diplome möglich:
- einer anerkannten Ingenieurschule HTL
- einer Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule HWV
- einer Höheren Fachschule für Gestaltung HFG
- einer Höheren Hauswirtschaftlichen Fachschule HHF
- der Hotelfachschule Lausanne EHL (Abschlüsse der Jahre 1998, 1999, 2000)
- von der EDK anerkannte Diplome aus den Fachbereichen soziale Arbeit und Musik, Theater und andere Künste, angewandte Psychologie und angewandte Linguistik.
2009 wurde die Möglichkeit zur Erlangung eines NTE um den Fachbereich Gesundheit erweitert. Dieser umfasst folgende Studiengänge