Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels (NTE)
Personen mit einem Abschluss einer Vorgängerschule der heutigen Fachhochschulen können beim SBFI unter bestimmten Voraussetzungen den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (FH-Titel) beantragen. Die altrechtlichen FH-Titel bleiben auch nach der Bologna-Reform geschützt.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
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