Zulassung FH
EDK-Profile
EDK-Profile
GDK-Profil
Die Akkreditierungsverordnung HFKG wurde am 28. Mai 2015 vom Hochschulrat verabschiedet. Die Akkreditierungsverordnung präzisiert die Bedingungen der Akkreditierung der Hochschulen und der anderen Institutionen des Hochschulbereichs, legen Verfahrensregeln fest und definieren die Qualitätsstandards die bei der Evaluation anzuwenden sind. Zuständig für die Akkreditierungsentscheide ist der Schweizerische Akkreditierungsrat und die Akkreditierungsverfahren gemäss HFKG werden von der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung geführt.
Das Reglement über die Organisation der Schweizerischen Hochschulkonferenz (OReg-SHK) wurde am 26. Februar 2015 vom Hochschulrat verabschiedet und rückwirkend auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Der Hochschulrat hat das Organisationsreglement für die Schweizerische Hochschulkonferenz gestützt auf Artikel 10 Absatz 4 HFKG erlassen.