Titelschutz und Titelanerkennung

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In der Schweiz werden Hochschultitel nach ihren jeweiligen Rechtsgrundlagen geschützt. Das heisst, dass die Träger der jeweiligen Hochschulen für den entsprechenden Titelschutz verantwortlich sind. Der Titelschutz bei den kantonalen Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen richtet sich somit nach kantonalem bzw. interkantonalem Recht.

Die Kantone haben den Schutz ihrer Hochschultitel sehr unterschiedlich geregelt. Vor Inkrafttreten des HFKG (1.1.2015) haben Fachhochschulen eidgenössisch anerkannte und bundesrechtlich geschützte Bachelor-, Master- und Weiterbildungsmaster vergeben. Diese Titel, genau wie altrechtliche FH-Titel, bleiben nach bisherigem Recht geschützt.  

Der Bund ist befugt, an seinen eigenen Hochschulen und Hochschulinstitutionen entsprechende Titelschutzvorschriften zu erlassen. Entsprechend sind die Titel der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) und der École Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) sowie die Titel der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB) und der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) bundesrechtlich geschützt. Zudem sind bestimmte Hochschultitel durch spezialgesetzliche Berufserlasse bundesrechtlich geschützt.

Weitere Informationen

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/hs/hochschulen/koordination-hochschulbereich/titelschutz-und-titelanerkennung.html