Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) Berufsbildung

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Das Schweizer Berufsbildungssystem bildet qualifizierte Fachkräfte aus. Ihre Abschlüsse sind im Ausland jedoch häufig nicht ausreichend bekannt. Der Nationale Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR) soll hier gemeinsam mit Zeugniserläuterungen und Diplomzusätzen Abhilfe schaffen.

Der NQR Berufsbildung soll die Orientierung im Bildungssystem erleichtern und zur besseren Vergleichbarkeit der Schweizer Abschlüsse in Europa beitragen. Zu diesem Zweck definiert der NQR Berufsbildung acht Niveaustufen, in die sämtliche formalen Abschlüsse der Berufsbildung eingestuft werden. Mit Hilfe des von der EU erarbeiteten Europäischen Qualifikationsrahmens – der als Referenzinstrument dient - sind die Schweizer Abschlüsse mit Abschlüssen anderer Länder vergleichbar.

Abschlüsse der Berufsbildung

Folgende Abschlussarten können in den NQR Berufsbildung eingestuft werden:

  • Berufliche Grundbildung: eidgenössisches Berufsattest (EBA) und eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • Höhere Berufsbildung: eidgenössische Berufsprüfung (BP) mit eidg. Fachausweis, eidgenössische höhere Fachprüfung (HFP) mit eidg. Diplom, eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge der höheren Fachschulen mit Diplom HF sowie die Abschlüsse der Berufsbildungsverantwortlichen

Einstufung

Der NQR Berufsbildung ist ein Transparenzinstrument. Die Einstufung erfolgt einzeln für jeden Abschluss anhand der Kompetenzen, die eine qualifizierte Berufsperson aufweist. Eine Einstufung wird immer von der Trägerschaft des Abschlusses beim SBFI beantragt. Im Verzeichnis der eingestuften Abschlüsse sind die Einstufungen einsehbar.

Eine Einstufung im NQR Berufsbildung hat keinen Einfluss auf die Anerkennung eines Abschlusses, den Titel oder die Zulassung zu anderen Bildungsangeboten.

Zeugniserläuterung und Diplomzusatz

Zu jedem eingestuften Abschluss der beruflichen Grundbildung wird eine Zeugniserläuterung erstellt. Zu jedem eingestuften Abschluss der höheren Berufsbildung gibt es einen Diplomzusatz. Diese Dokumente enthalten Informationen zum entsprechenden Abschluss. Sie ermöglichen Arbeitgebern im In- und Ausland eine Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen.

Ziele

Der NQR Berufsbildung, die Diplomzusätze und Zeugniserläuterungen sollen:

  • die Transparenz, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung national und international verbessern;
  • den hohen Wert der schweizerischen Berufsbildung zum Ausdruck bringen;
  • die internationale Anerkennung der höheren Berufsbildung stärken;
  • die gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung der Berufsbildung im Vergleich zu akademischen Abschlüssen fördern;
  • die Mobilität von Fach- und Führungskräften erhöhen, indem die Chancen von in der Schweiz ausgebildeten Fach- und Führungskräften bei der Stellensuche im Ausland und bei ausländischen Firmen in der Schweiz verbessert werden.

Die rechtliche Grundlage des NQR Berufsbildung ist die Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (RS 412.105.1), in deren Anhang auch die acht Niveaustufen definiert sind.

Für die Hochschulabschlüsse besteht mit dem Qualifikationsrahmen für den schweizerischen Hochschulbereich nqf-ch.hs ein eigener Qualifikationsrahmen.

Kontakt

SBFI, Sandra Müller
Projektverantwortliche
T +41 58 465 48 91

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