Schweizer Übergangsmassnahmen für das Horizon-Paket (2021-2027)

Willkommen auf der Plattform für die projektweise Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket (Horizon Europe, Euratom Programm, Forschungsinfrastruktur ITER, Digital Europe Programm) und die dafür vorgesehenen finanziellen Übergangsmassnahmen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) finanziert Forschende und Innovatoren in der Schweiz, deren Beteiligung in positiv evaluierten Verbund- und Einzelprojekten im Rahmen des Horizon-Pakets nicht durch die Europäische Kommission (EC) gefördert wird, direkt. Alle notwendigen Informationen und Schritte für die Gesuchseinreichung und die Berichterstattung an das SBFI werden hier bereitgestellt.

Die folgende Grafik bietet eine Übersicht der aktuellen und geplanten Massnahmen in Bezug auf die Teilnahme der Schweiz als nicht assoziiertes Drittland an Horizon Europe und damit verbundenen Programmen und Initiativen. Weitere Informationen dazu sowie direkte Links zu den einzelnen Massnahmen sind in der Grafik Übergangsmassnahmen einzusehen:

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Projektteilnehmende in der Schweiz können sich im aktuellen Status (nicht assoziiertes Drittland) nach wie vor an der Mehrheit der Verbundprojekte beteiligen. Bewerberinnen und Bewerber in der Schweiz müssen ihre Projektanträge auf dem «Funding & Tenders Portal» bis auf Weiteres als Teilnehmende eines nicht assoziierten Drittlandes («Associated Partner») einreichen. Die Finanzierung des Schweizer Projektpartners erfolgt nicht durch die EC, sondern durch das SBFI («Direktfinanzierung»). Sobald das unterschriebene «Grant Agreement» für das von der EC positiv evaluierte Projekt vorliegt, kann das Finanzierungsgesuch beim SBFI eingereicht werden.

Für die Instrumente, an denen Teilnehmende in der Schweiz aufgrund des aktuellen Status der Schweiz nicht zugelassen sind, hat das SBFI externe Institutionen beauftragt, Übergangsmassnahmen einzuleiten. Weitere Informationen dazu sowie direkte Links zu den einzelnen Massnahmen sind in der Grafik Übergangsmassnahmen (PDF, 178 kB, 10.04.2024) einzusehen.

Hintergrundinformationen zu den derzeitigen Beteiligungsmöglichkeiten der Schweiz an Horizon Europe und damit verbundenen Programmen und Initiativen finden sich unter Aktueller Stand Horizon Europe.

Gesuch einreichen

Finanzierungsgesuche können laufend über ein Webformular beim SBFI eingereicht werden. Es wird zwischen Verbund- und Einzelprojekten unterschieden. Die wichtigsten Schritte für die Einreichung sind auf den jeweiligen Webseiten beschrieben.

Rechtliche Grundlagen

Während der Zeit, in der die Schweiz nicht an Horizon Europe assoziiert ist, können Forschende, Innovatoren und Organisationen in der Schweiz für Projekte, die von der Europäischen Kommission positiv evaluiert wurden, Finanzmittel beim Bund beantragen. Dies gilt für Horizon Europe und damit verbundene Programme und Initiativen und insbesondere für:

  • Verbundprojekte (einschliesslich aller Projekte innerhalb der EIT KICs)
  • Einzelprojekte (namentlich «SERI-funded ERC Starting und Consolidator Grants» sowie «SERI-funded EIC Accelerator Grants»)

Die revidierte Verordnung über die Massnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Programmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation (SR 420.126) wurde am 17. August 2022 vom Bundesrat gutgeheissen und ersetzt seit 15. September 2022 die Verordnung vom 20. Januar 2021 (Stand 15. September 2022).

Die revidierte Verordnung deckt einerseits die Teilnahme der Schweiz als assoziiertes Land an den Programmen der EU ab und regelt die entsprechenden Begleitmassnahmen. Sie enthält aber auch die rechtlichen Grundlagen für die direkte Finanzierung von Schweizer Partnern in Horizon Europe Projekten. Schliesslich sieht die Verordnung auch Regeln für weitere Programme, Initiativen und Projekte vor, welche von den EU-Programmen kofinanziert werden.

Verordnung über die Massnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Programmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation (SR 420.126)

Die Verordnung basiert auf Art. 29, Abs. 2, und Art. 56 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1).

Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz FIFG

Die Übergangsmassnahmen des Bundes unterliegen ausserdem dem Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen
(Subventionsgesetz, SuG; SR 616.1).

Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen
(Subventionsgesetz, SuG)

Die erforderlichen Finanzmittel wurden vom Schweizer Parlament im Dezember 2020 bewilligt, gestützt auf die Botschaft des Bundesrates zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union in den Bereichen Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2027 vom 20. Mai 2020.

Botschaft zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2027 (Horizon-Paket 2021–2027)

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2027
(Bundesbeschluss zum Horizon-Paket 2021–2027)

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/themen/internationale-forschungs--und-innovationszusammenarbeit/forschungsrahmenprogramme-der-europaeischen-union/horizon-europe/ch-uebergangsmassnahmen-he.html