(in German) Die Regelung von Bildung, Forschung und Innovation ist in der Schweiz Ausdruck der föderalen Zuständigkeitsordnung. Auf allen Stufen sind Subsidiarität, Autonomie und partnerschaftliche Zusammenarbeit tragende Prinzipien. Bund und Kantone finanzieren den BFI-Bereich entlang der jeweiligen Zuständigkeiten und Trägerverantwortungen.
1) Steuerungsmöglichkeiten des Bundes im BFI-Bereich
BFI-Bereiche | Steuerungsmöglichkeiten des Bundes |
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Bildung | Allgemeine Koordinations- und Kooperationspflicht von Bund und Kantonen im Bildungsbereich (Art. 61a BV). |
Obligatorische Schule |
Die obligatorische Schule liegt in der alleinigen Verantwortung der Kantone. Die einzige Einschränkung besteht in der subsidiären Bundeskompetenz im Hinblick auf die Erfüllung der kantonalen Harmonisierungspflicht (Art. 62 Abs. 4 BV). |
Berufsbildung | Berufsbildung:
Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung: Bund als Eigner legt strategische Ziele fest und übernimmt entsprechende Finanzierung. |
ETH-Bereich | Bund als Eigner legt strategische Ziele fest und übernimmt entsprechende Finanzierung. |
Universitäten & Fachhochschulen |
Gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination des schweizerischen Hochschulwesens: Präsidium und Geschäftsführung der SHK (in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen).
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Weiterbildung 1 | Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung und an Kantone (Förderung von Grundkompetenzen) |
Ausbildungs- beiträge |
Für das Ausbildungsbeitragswesen (Stipendien und Darlehen) sind die Kantone weitgehend zuständig. Der Bund unterstützt die Kantone pauschal für deren Aufwendungen im Tertiärbereich. Er fördert damit die interkantonale Harmonisierung. |
Forschung & Innovation |
Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit entsprechender Finanzierung:
Innosuisse: Bund als Eigner legt strategische Ziele fest und übernimmt entsprechende Finanzierung |
Internationale BFI-Zusammenarbeit |
Beteiligung der Schweiz gemäss jeweiligen Verträgen. |
1 Der Bund finanziert über verschiedene Gesetze sowie über die Sozialversicherungen die Weiterbildung (z. B. arbeitsmarktliche Massnahmen) mit jährlich rund 0,5 Mrd. Fr. Nur einzelne dieser Gesetze sind Gegenstand der vorliegenden Botschaft. |
Weitere Informationen
Eine Beschreibung der Zuständigkeiten des Bundes in Bildung, Forschung und Innovation findet sich in der BFI-Botschaft 2021–2024 auf Seite 13–17.
2) Öffentliche Ausgaben im BFI-Bereich
Öffentliche Ausgaben für den gesamten BFI-Bereich in der Schweiz in den Jahren 2008 und 2017 nach Teilbereichen und Finanzierungsquelle
Quelle: BFI-Botschaft 2021–2024, BBl 2020 3699
Die Kantone und Gemeinden tragen mit 31,8 Milliarden Franken (2017) den Hauptteil der öffentlichen BFI-Ausgaben (80,3%). Gegenüber 2008 haben sich ihre Ausgaben um 4,5 Milliarden Franken erhöht. Der Bund kommt für 7,8 Milliarden Franken (19,7%) auf. Er hat im Vergleich zwischen 2008 und 2017 seine Ausgaben um 2,3 Milliarden Franken (davon 0,9 Mrd. Fr. für die Bildung und 1,4 Mrd. Fr. für die Forschung und Innovation) gesteigert.
Weitere Informationen
Die BFI-Finanzberichte bieten eine konsolidierte und vollständige Sicht auf die getätigten und geplanten BFI-Ausgaben. Schwerpunkte sind die öffentliche BFI-Finanzierung insgesamt, die Bundesausgaben gemäss BFI-Botschaften und die Kofinanzierung von BFI-Teilbereichen durch Bund und Kantone.
3) Entwicklung der BFI-Kredite des Bundes 2017–2024
(gerundete Zahlen in Mio. Fr.)
4) Ausgaben des Bundes
Ausgaben nach Aufgabengebieten 2020
Anteile in Prozent
Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung
Rund 10,8 Prozent der ordentlichen Ausgaben entfallen auf dieses Aufgabengebiet. Bildung und Forschung bleibt auch 2020 ein prioritäres Aufgabengebiet des Bundes. Die Entwicklung des Aufgabengebiets ist grösstenteils durch die vom Parlament gefällten Beschlüsse zur BFI-Botschaft 2017–2020 und die europäischen Bildungs- und Forschungsprogramme geprägt.