Der Bundesrat hat im Februar 2022 die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für ein Raumfahrtgesetz in Auftrag gegeben. Mit einem Bundesgesetz über die Raumfahrt kann die Schweiz im Einklang mit der Weltraumpolitik 2023 ihre internationalen Verpflichtungen aus den vier von ihr ratifizierten UNO-Weltraumverträgen in innerstaatliches Recht überführen und die Rechtssicherheit in diesem Bereich für alle beteiligten Akteure verbessern. So kann der Bund besser auf die Bedürfnisse der verschiedenen Interessengruppen eingehen, sich nach den üblichen Standards des globalen Raumfahrtsektors ausrichten und die Standortattraktivität der Schweiz für diesen wachstumsstarken Sektor erhöhen. Die Arbeiten an der Vorlage sind derzeit im Gange.

Das Weltraumrecht
Das internationale Weltraumrecht entstand hauptsächlich im Rahmen der Vereinten Nationen. Dessen Kern bilden Übereinkommen und Verträge der UNO sowie Resolutionen der UNO-Generalversammlung. Die Vertragswerke regeln die grundlegenden Prinzipien für die Erforschung und Nutzung des Weltraums, darunter die folgenden:
- die Freiheit der Erforschung und Nutzung zum Vorteil und im Interesse der gesamten Menschheit;
- die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung;
- das Verbot der Aneignung des Weltraums einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskörper;
- die friedliche Nutzung des Weltraums, die Zusammenarbeit, die gegenseitige Unterstützung und der Status von Astronauten als Boten der Menschheit;
- die Verantwortung von Staaten für ihre nationalen Aktivitäten;
- die Haftung von Staaten für Schäden, die durch Weltraumgegenstände verursacht werden;
- die Registrierung von Weltraumgegenständen;
- die nationale Zuständigkeit für und die Kontrolle von Weltraumgegenständen;
- der Schutz der Umwelt im Weltraum.
Die Schweiz hat eine lange Raumfahrttradition und engagiert sich für die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich. Sie hat deshalb auch vier der fünf UNO-Übereinkommen ratifiziert. Von Beginn der Raumfahrt an und über mehrere Jahrzehnte hinweg waren Weltraumaktivitäten alleine den Staaten vorbehalten. Auch die Aktivitäten der Schweiz im Weltraum beschränkten sich auf ESA-Missionen.
Das Wichtigste in Kürze
Um die Grundsätze der UNO-Übereinkommen umzusetzen, haben verschiedene Staaten nationale Weltraumgesetze ausgearbeitet. Bei der Ausarbeitung eines nationalen Rechtsrahmens wird den Besonderheiten und Bedürfnissen der Schweiz Rechnung zu tragen sein.
Verschiedene Faktoren haben in den letzten Jahrzehnten dazu beigetragen, dass sich weltweit vermehrt auch private Akteure im Weltraum engagieren – ein Bereich, der geprägt ist von Spitzentechnologie und neuen Dienstleistungen. Dieser Trend ist auch in der Schweiz erkennbar: Private Unternehmen aus der Schweiz entwickeln Technologiefähigkeiten und bieten neuartige Dienstleistungen an. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, dass zur Umsetzung der internationalen Verpflichtungen ein nationaler Rechtrahmen erarbeitet werden soll, um private Aktivitäten im Weltraum zu regeln. Der nationale Rechtsrahmen soll es der Schweiz ermöglichen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und eine verantwortungsvolle Nutzung des Weltraums zu fördern.
Ein Schweizer Raumfahrtgesetz wird den Start und Betrieb von Weltraumgegenständen, insbesondere Satelliten, zum Gegenstand haben. Die wichtigsten Aspekte sind:
- die Bewilligung von Weltraumaktivitäten;
- die Aufsicht über Weltraumaktivitäten;
- Haftungsfragen; und
- die Registrierung von Weltraumgegenständen in einem nationalen Register.
Die Vernehmlassung zum Entwurf ist für 2024 vorgesehen.
Dokumentation
Étude «Droit spatial national» (PDF, 1 MB, 16.02.2022)Rapport gbf Avocats SA
Studie «Droit spatial national» (PDF, 498 kB, 28.02.2022)Bericht gbf Rechtsanwälte AG, Zusammenfassung
Rechtsgrundlagen
- Vertrag vom 27. Januar 1967 über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskörper (SR 0.790)
- Übereinkommen vom 22. April 1968 über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (SR 0.790.1)
- Übereinkommen vom 29. März 1972 über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände (SR 0.790.2)
- Übereinkommen vom 12. November 1974 über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (SR 0.790.3)
Medien
Bundesrat verabschiedet «Weltraumpolitik 2023»
Bundesrat beschliesst Prüfung der Rechtsgrundlagen im Bereich Raumfahrt
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