Anerkennung von Berufsqualifikationen
Möchten Sie mit Ihren Berufsqualifikationen in der Schweiz oder im Ausland arbeiten, so müssen Sie je nach Beruf, Land und Dauer der Berufstätigkeit unterschiedliche Verfahren beachten.
Die Verfahren unterscheiden sich je nach persönlicher Situation: wo Sie wohnen, in welchem Land Sie Ihre Ausbildung absolviert haben, welchen Beruf Sie ausüben möchten, wo Sie arbeiten möchten und ob Sie eine kurzfristige Erwerbstätigkeit planen. Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Verfahren.
Ausländische Berufsqualifikationen in der Schweiz
Für die Ausübung gewisser Berufe ist eine Anerkennung erforderlich. Für das Anerkennungsverfahren sind verschiedene Stellen zuständig. An welche Sie sich wenden müssen, hängt von Ihren Berufsqualifikationen ab. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie die zuständige Anerkennungsstelle finden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen
Erfahren Sie alles über das Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in der Schweiz. Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und erhalten Sie detaillierte Anleitungen zur Antragstellung beim SBFI.
Rechtliche Grundlagen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Die Schweiz hat einen rechtlichen Rahmen für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geschaffen, um die berufliche Integration von Inhaberinnen und Inhabern im Ausland erworbener Abschlüsse zu erleichtern. Dieser Rahmen beruht auf bilateralen und multilateralen Abkommen, EU-Richtlinien und nationalen Verordnungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Dienstleistungserbringung (max. 90 Tage pro Jahr)
Wenn Sie eine Dienstleistung während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz erbringen möchten, müssen Sie Ihre berufliche Tätigkeit melden.
Schweizer Berufsqualifikationen im Ausland
Es gibt keine «internationale Anerkennung» oder Verfahren, die für alle Länder gelten. Jedes Land entscheidet selbst über die Reglementierung der Berufsausübung und über das Anerkennungsverfahren. Die Anerkennung schweizerischer Abschlüsse im Ausland ist darum Sache des Aufnahmestaates. Häufig verlangen ausländische Anerkennungsbehörden eine Bescheinigung der zuständigen Stelle in der Schweiz.