Bundesbeiträge an die Durchführung von eidgenössischen Prüfungen
Die Berufsbildung in der Schweiz ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Der Bund unterstützt die Verbundpartner, wenn sie hoheitliche Aufgaben übernehmen. Trägerschaften können für die Durchführung von eidgenössischen Berufs- oder höheren Fachprüfungen mit Beiträgen unterstützt werden.
Wer kann Bundesbeiträge beantragen?
Diese Bundesbeiträge können von Prüfungsträgerschaften von eidgenössischen Prüfungen beantragt werden. Die Anforderungen für die Einreichung von Gesuchen können der Richtlinie entnommen werden.
Rechtliche Grundlagen
- Berufsbildungsgesetz Artikel 56 und Artikel 57.
- Berufsbildungsverordnung Artikel 39, Absatz 4, Artikel 65 Absatz 1 und 2 sowie in Artikel 66, Absatz 1
- Subventionsgesetz Artikel 3, Absatz 1 und Artikel 11 bis 40
Anpassung der Subventionspraxis
Webinar vom 4. Juli 2024 - Artikel 56 BBG
FAQ Webinar vom 4. Juli 2024 - Artikel 56 BBG
Webinar vom 12. September 2024 - Artikel 56 BBG
Brief an die Träger der eidg. Prüfungen: Verschiebung der Anpassung der Subventionspraxis
Brief an die Träger der eidg. Prüfungen: Massnahmenpaket zur Anpassung der Subventionspraxis
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Finanzierung und Projektförderung