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Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich

Der Zugang zu und die Teilhabe an Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in der Schweiz soll allen Menschen gleichermassen und im Rahmen ihrer individuellen Begabung möglich sein. Chancengerechtigkeit ist deswegen ein wichtiges Anliegen in der BFI-Botschaft 2025–2028.

Chancengerechtigkeit bedeutet, dass jedes Individuum die Chance hat, ohne Benachteiligungen sein Potenzial zu entfalten. Die Bundesverfassung (Art. 2 Abs. 3 BV) hält fest, dass die Schweiz für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen hat. Entscheidend sind vor allem die Grundsätze des Diskriminierungsverbots (Art. 8 BV Abs. 2), der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 8 BV Abs. 3) und der Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten (Art. 8 BV Abs. 4). Die Bildungsartikel der Bundesverfassung bieten die verfassungsmässige Grundlage für die formale Chancengerechtigkeit auf der Ebene des Bildungssystems (Art. 61a BV).

Im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) setzt der Bundesrat in den kommenden Jahren die Anstrengungen fort, die zur Verringerung von Benachteiligung und Ungleichbehandlung beitragen. Zentrale Handlungsfelder der Chancengerechtigkeit im BFI-Bereich sind die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern, Diversität, Inklusion und Integration, sowie die Bildungsgerechtigkeit aus systemischer Sicht.

Zu den wichtigsten Massnahmen im BFI-Bereich, welche vom Bund unterstützt und die primär von den BFI-Akteuren umgesetzt werden, zählen beispielsweise:

Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Chancengleichheit von Mann und Frau

Integration von Menschen mit Behinderungen

Soziale und regionale Chancengerechtigkeit (sozioökonomische Herkunft, Migration, Alter, Religion, Sprache, …)

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

BFI-Systemsteuerung
Claudia Zahner Rossier