Der ETH-Bereich
Zum Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) gehören zwei universitäre Hochschulen und vier Forschungsanstalten. Die Institutionen erbringen wissenschaftliche Spitzenleistungen und geniessen weltweit ein hohes Ansehen. Der ETH-Bereich ist mit Standorten in 13 Kantonen vertreten.
Institutionen und Organe des ETH-Bereichs
Der ETH-Bereich besteht aus den Hochschulen ETH Zürich und EPFL sowie den Forschungsanstalten PSI, WSL, Empa und Eawag. Er erbringt wissenschaftliche Spitzenleistungen.
Strategische Ziele des Bundesrates für den ETH-Bereich
Seit der Finanzierungsperiode 2017–2020 führt der Bundesrat den ETH-Bereich entsprechend den Grundsätzen zur Steuerung verselbstständigter Einheiten des Bundes über strategische Ziele. Das Parlament hat mit der Änderung des ETH-Gesetzes vom 30. September 2016 die entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen. In diesem Steuerungsmodell nimmt das Parlament die Oberaufsicht wahr und überwacht den Bundesrat bei der Wahrnehmung der Interessen des Bundes. Es kann dem Bundesrat auch Aufträge erteilen, spezifische Ziele aufzunehmen oder zu ändern.
Rechtliche Grundlagen des ETH-Bereichs (Auswahl)
Die Seite listet die rechtlichen Grundlagen des ETH-Bereichs auf und verlinkt diese mit Fedlex, der Publikationsplattform des Bundesrechts.