Zum Hauptinhalt springen

Der ETH-Bereich

Zum Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) gehören zwei universitäre Hochschulen und vier Forschungsanstalten. Die Institutionen erbringen wissenschaftliche Spitzenleistungen und geniessen weltweit ein hohes Ansehen. Der ETH-Bereich ist mit Standorten in 13 Kantonen vertreten.

Der ETH-Bereich besteht aus den zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich (ETH Zürich) und in Lausanne (EPFL) und den vier Forschungsanstalten Paul Scherrer Institut (PSI), Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) und Eidgenössische Forschungsanstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag). Der ETH-Rat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan des ETH-Bereichs.

Die ETH Zürich und die EPFL sind technisch-naturwissenschaftliche Hochschulen des Bundes. Sie orientieren sich in Lehre und Forschung an den höchsten Standards und geniessen weltweit ein hohes Ansehen. Regelmässig belegen sie in internationalen Hochschulrankings Spitzenpositionen. Ihre Studiengänge sind eng mit der Forschung verknüpft und sie bereiten die Absolventinnen und Absolventen auf eine Karriere in einem globalen Umfeld vor, ob im akademischen Bereich, in der Wirtschaft und Industrie, im öffentlichen Sektor oder als Unternehmerinnen und Unternehmer.

Die Forschungsanstalten des ETH-Bereichs sind primär in der Grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung tätig. Zusätzlich erbringen sie wissenschaftliche und technische Dienstleistungen und beteiligen sich an Lehre und Forschung an Hochschulen. Ihre teilweise einzigartigen Forschungseinrichtungen von internationaler Bedeutung stehen auch externen Forscherinnen und Forschern zur Verfügung. Über einen effizienten Wissens- und Technologietransfer trägt der gesamte ETH-Bereich zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzung des erarbeiteten Wissens bei.

Der Ursprung des ETH-Bereichs geht auf den 7. Februar 1854 zurück. Damals stimmte der Nationalrat dem «Bundesgesetz betreffend die Errichtung einer polytechnischen Schule» zu und schuf damit die Grundlage für die Eröffnung der ETH Zürich am 15. Oktober 1855. Die EPFL wurde 1969 in den ETH-Bereich integriert (davor École polytechnique de l’Université de Lausanne).

Der ETH-Bereich ist dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zugeordnet. Die zuständigen Verwaltungseinheiten innerhalb des WBF sind das Generalsekretariat WBF sowie das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen vom 4. Oktober 1991.

Dokumentation

Zwischenevaluation 2023 des ETH-Bereichs

Links

Institutionen und Organe des ETH-Bereichs

Der ETH-Bereich besteht aus den Hochschulen ETH Zürich und EPFL sowie den Forschungsanstalten PSI, WSL, Empa und Eawag. Er erbringt wissenschaftliche Spitzenleistungen.

Strategische Ziele des Bundesrates für den ETH-Bereich

Seit der Finanzierungsperiode 2017–2020 führt der Bundesrat den ETH-Bereich entsprechend den Grundsätzen zur Steuerung verselbstständigter Einheiten des Bundes über strategische Ziele. Das Parlament hat mit der Änderung des ETH-Gesetzes vom 30. September 2016 die entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen. In diesem Steuerungsmodell nimmt das Parlament die Oberaufsicht wahr und überwacht den Bundesrat bei der Wahrnehmung der Interessen des Bundes. Es kann dem Bundesrat auch Aufträge erteilen, spezifische Ziele aufzunehmen oder zu ändern.

Rechtliche Grundlagen des ETH-Bereichs (Auswahl)

Die Seite listet die rechtlichen Grundlagen des ETH-Bereichs auf und verlinkt diese mit Fedlex, der Publikationsplattform des Bundesrechts.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI