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Diplome und Titel an Schweizer Hochschulen

Alle Hochschulen und Institutionen des Hochschulbereichs in der Schweiz vergeben Bologna-konforme Diplome und Titel gemäss den drei Studienstufen Bachelor, Master und Doktorat. Das dreistufige Studiensystem ist im schweizerischen Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich (nqf.ch-HS) beschrieben. Ein Qualifikationsrahmen umfasst die Qualifikationen, die das nationale Bildungssystem hervorbringt. Die Mindestanforderungen werden anhand von Deskriptoren für die jeweilige Stufe dargestellt.

Bachelor of Arts BA / Bachelor of Science BSc

Auf der ersten Studienstufe (Bachelorstufe) vermitteln die Hochschulen den Studierenden Allgemeinbildung und Grundlagenwissen.

Master of Arts MA / Master of Science MSc

Die zweite Studienstufe (Masterstufe) vermitteln vertieftes und spezialisiertes Wissen. Sie bereiten die Studierenden auf einen höheren berufsqualifizierenden Abschluss vor.

Zusätzliche Informationen

Die Zulassung zur Bachelor- und Masterstufe ist im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; Art. 23-25) und in der Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen geregelt. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Bachelorstudium variieren je nach Hochschultyp.

Ergänzend zum Diplom kann ein in Englisch und in der Unterrichtssprache abgefasstes Diploma Supplement abgegeben werden, das Angaben über die Studieninhalte und die akademischen und beruflichen Qualifikationen enthält.

Die offiziellen Bezeichnungen bzw. Zuordnungen der Bachelor-Studiengänge können bei der jeweiligen Hochschule sowie bei der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen swissuniversities erfragt werden.

Doktorat

Die dritte Qualifikationsstufe (Doktorat, Dr.) ist heute den universitären Hochschulen vorbehalten.

Weiterbildung

Weiterbildungen sind Teil des Leistungsauftrags von Hochschulen. Die Bildungsgänge richten sich insbesondere an Personen mit einem (Hochschul-) Abschluss und ersten beruflichen Erfahrungen. Die Hochschulen und Institutionen des Hochschulbereichs gliedern ihr Weiterbildungsangebot wie folgt: Certificate of Advanced Studies (CAS; min. 10 ECTS-Punkte), Diploma of Advanced Studies (DAS; mind. 30 ECTS-Punkte) und Master of Advanced Studies (MAS; mind. 60 ECTS-Punkte) sowie sonstige Weiterbildungsangebote.

Weiterführende Dokumentation

Verordnung des Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen (SR 414.205.1)

Bologna-Prozess

Standards and Guidelines for Quality Assurance (PDF) in the European Higher Education Area

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI