Eidgenössische Prüfungen durchführen
Die Trägerschaften sind für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen zuständig. In der Prüfungsordnung und in der Wegleitung sind die Rahmenbedingungen der Prüfung festgelegt. Das SBFI hat die Aufsicht über die Prüfungen.
Prüfungsdurchführung: Nützliche Merkblätter und Informationen des SBFI
Das SBFI stellt ein Qualitätsentwicklungsinstrument bereit, welches die Trägerschaften im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung verwenden können:
Prüfungsverfügungen ausstellen
Die Prüfungsträgerschaften stellen den Absolvierenden in einer Amtssprachen diePrüfungsverfügung über das Bestehen oder Nichtbestehen der eidgenössischen Prüfung aus. Die Absolvierenden müssen die Prüfungsverfügung bei der Beantragung der Bundesbeiträge für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen einreichen. Das SBFI stellt eine Vorlage für die Prüfungsverfügung bereit, die von den Trägerschaften verwendet werden muss. Die Vorlage kann beim SBFI bezogen werden: info.hbb@sbfi.admin.ch. Sämtliche Informationen finden sich im Merkblatt.
Beschwerdeverfahren
Bei Streitigkeiten über den Ausgang einer Prüfung oder über den Entscheid zur Nichtzulassung zu einer Prüfung ist das SBFI die erste Rekursinstanz. Zweite und letzte Rekursinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.
Fachausweise und Diplome bestellen
Das SBFI stellt die eidg. Fachausweise und Diplome der einzelnen Abschlüsse in einer Amtssprache aus und führt ein Register aller erfolgreichen Absolvierenden.
Beiträge zur Durchführung einer eidgenössischen Prüfung erhalten
Nach Art. 56 des Berufsbildungsgesetzes kann die Trägerschaft einer eidgenössischen Prüfung direkte Bundesbeitrage beantragen. Für die Durchführung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen betragen die Bundesbeiträge höchstens 60 Prozent und in Ausnahmefällen bis zu 80 Prozent des Aufwandes.
Informationen zur Aufsicht durch das SBFI
Der Bund hat die Aufsicht über die eidgenössischen Prüfungen. Ziel der Aufsicht ist die Sicherstellung der Übereinstimmung der Aktivitäten von den Trägerschaften mit den rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Prüfungsordnung.
Das SBFI nimmt die Aufsichtspflicht vor allem durch Prüfungsbesuche und die Teilnahme an Notensitzungen der Prüfungs- bzw. Qualitätssicherungskommission wahr. Diese Besuche erfolgen insbesondere:
- nach der Erarbeitung oder Revision einer Prüfungsordnung;
- bei einem Wechsel der Ansprechpartner beim SBFI oder der Trägerschaft;
- bei Problemen (z.B. eine Häufung von Rekursen oder Aufsichtsbeschwerden);
Die Trägerschaften informieren die jeweiligen Projektverantwortlichen des SBFI über den Stand der Prüfung und stellen ihnen dazu die Informationen zur Prüfungsdurchführung zu.