Ergänzungsprüfung Passerelle
Die Ergänzungsprüfung Passerelle ‹Berufsmaturität/Fachmaturität – universitäre Hochschulen› eröffnet Personen mit einem eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis oder einem gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnis den Zugang zu den universitären und pädagogischen Hochschulen der Schweiz.
FAQ zur Ergänzungsprüfung Passerelle
Fragen und Antworten zur zentralen schweizerischen Ergänzungsprüfung Passerelle: zur Prüfungsvorbereitung, zum Anmeldeverfahren, zum Prüfungsablauf – und zu den Möglichkeiten nach bestandener Prüfung.
Schulen mit Passerelle-Lehrgang und hausinterner Prüfung
Die nachstehenden Schulen mit schweizerisch anerkannter gymnasialer Maturität sind durch die Schweizerische Maturitätskommission SMK ermächtigt, die Ergänzungsprüfung Passerelle selber abzunehmen. Voraussetzung für eine Prüfungsteilnahme ist der Besuch des von der Schule angebotenen einjährigen Vorbereitungskurses.
Schulen mit Passerelle-Lehrgang ohne hausinterne Prüfung
Die nachstehenden privaten Schulen haben dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI gemeldet, dass sie auf die von der Schweizerischen Maturitätskommission SMK angebotenen zentralen Ergänzungsprüfungen vorbereiten.Das SBFI und die SMK haben gegenüber diesen Schulen keine Aufsichtsfunktion und übernehmen keine Verantwortung für die auf privatrechtlicher Basis angebotenen Dienstleistungen.
Prüfungsaufgaben aus vergangenen Prüfungssessionen
In Anwendung des Urheberrechtsgesetzes (URG) vom 9. Oktober 1992 wie auch des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) vom 17. Dezember 2004 ist der Zugang zu den Prüfungsaufgaben der Schweizerischen Maturitätsprüfung, der Ergänzungsprüfung Passerelle sowie der Eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung grundsätzlich eingeschränkt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI stellt die Prüfungsaufgaben auf seiner Website folglich mit Passwortschutz zur Verfügung.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Prüfungssekretariat: Dominique Sarah Cherpillod