FAQ zur Ergänzungsprüfung Passerelle
Fragen und Antworten zur zentralen schweizerischen Ergänzungsprüfung Passerelle: zur Prüfungsvorbereitung, zum Anmeldeverfahren, zum Prüfungsablauf – und zu den Möglichkeiten nach bestandener Prüfung.
Vorbereitungsschulen
Als reine Prüfungsinstanz ist die SMK nicht in die Vorbereitung der Kandidierenden involviert. Sie hat auch keine Befugnis, die privaten Vorbereitungsschulen zu überprüfen. Deshalb kann sie keine Empfehlungen herausgeben.
Autodidaktische Vorbereitung
Die Autodidaktinnen und Autodidakten schneiden im langjährigen Durchschnitt ebenso erfolgreich ab wie die Kandidierenden, die sich an einer privaten Schule vorbereiten. Allerdings ist die Spannweite der individuellen Leistungen gross. Die Erfahrung zeigt, dass oft die Fächer Mathematik und Naturwissenschaften über den Prüfungserfolg entscheiden. Eine Vorbereitung im Selbststudium ist daher nur Personen zu empfehlen, die in diesen beiden leistungsselektiven Fächern über eine gute Grundlage verfügen und denen das selbstständige Lernen generell leichtfällt.
Im Grundsatz sollte – wie für die Vorbereitung an einer Schule – ein Jahr eingeplant werden. Allerdings hängt die benötigte Vorbereitungszeit sehr stark von den individuellen Voraussetzungen ab wie den Vorkenntnissen in den einzelnen Fächern und der verfügbaren Lernzeit.
Aufgrund des umfangreichen Lernstoffs sollte die Prüfungsvorbereitung als Hauptbeschäftigung betrieben werden. Ein kleineres Arbeitspensum daneben ist jedoch für viele Personen möglich.
Alle grundsätzlichen Fragen sind in der Verordnung über die Ergänzungsprüfung geregelt. Das Prüfungsverfahren und die Lerninhalte in den einzelnen Fächern sind in den ergänzenden Richtlinien festgehalten. Sie finden diese Dokumente auf unserer Website. Bitte beachten Sie auch die übrigen Informationen, die wir dort veröffentlichen.
Die Lerninhalte sind in den Richtlinien präzise und verbindlich definiert. Die Prüfungsaufgaben werden deshalb allein aufgrund der Richtlinien erstellt und nicht aufgrund bestimmter Lehrmittel. Sie können grundsätzlich alle Lehrmittel benutzen, die für den Unterricht auf der gymnasialen Stufe konzipiert sind. Allerdings müssen Sie bei den einzelnen Inhalten prüfen, ob die Richtlinien diese auch tatsächlich voraussetzen. Für Lernziele, die das Lehrmittel nicht abdeckt, müssen Sie weitere Unterlagen heranziehen. In einigen Fächern sind spezielle Lehrmittel für die Ergänzungsprüfung Passerelle erhältlich. Diese sind jedoch nicht durch die Schweizerische Maturitätskommission SMK autorisiert. Auch in diesem Fall müssen Sie die Inhalte daher mit den Richtlinien abgleichen.
Sofern Sie noch nicht 25 Jahre alt sind und Ihr persönliches Bruttoerwerbseinkommen unter der gesetzlich festgelegten Limite liegt, können Ihre Eltern für Ihre autodidaktische Prüfungsvorbereitung für die Zeit von maximal 1 Jahr Ausbildungszulagen beziehen. Das ist jedoch nur rückwirkend möglich, nachdem Sie die Ergänzungsprüfung abgelegt haben. Auf Anfrage stellen wir ein persönliches Schreiben aus, das den Sachverhalt zuhanden der zuständigen Familienausgleichskasse erläutert.
Aufgaben früherer Prüfungssessionen
Sie können über diese Seite Zugang zu unserem Online-Archiv beantragen. Dort finden Sie die Prüfungsaufgaben aus allen früheren Sessionen.
Nein, die Korrekturleitfäden werden nicht veröffentlicht. Dies hängt damit zusammen, dass diese Dokumente keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben können: Zum einen sind in gewissen Fällen auch alternative Lösungswege möglich; zum anderen wäre es mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden, die Punktevergabe für unvollständige oder nur teilweise richtige Antworten für alle Aufgaben im Detail aufzuschlüsseln.
Anmeldeverfahren
Für eine Wintersession müssen Sie sich bis zum 1. Dezember um Mitternacht über unser Online-System einschreiben, für eine Sommersession bis zum 1. Juni um Mitternacht. Den Link zum Anmeldefenster finden Sie auf unserer Website. Das Anmeldefenster wird mindestens vier Wochen vor Anmeldeschluss geöffnet.
Spätestens am ersten Arbeitstag nach Anmeldeschluss (Poststempel) müssen Sie die folgenden Dokumente mit der Post einsenden:
- Das Anmeldeformular, das Sie als PDF-Datei zugesandt erhalten
- Ein aktuelles Passfoto
- Eine Kopie Ihres vollständigen Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätszeugnisses, inklusive Notenausweis
- Eine Kopie Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite) oder Ihres Reisepasses
Das ist möglich, sofern Sie uns das Zeugnis bis zwei Wochen vor Beginn der Prüfungssession nachreichen können. Sie müssen zu diesem Zweck bei unserem Sekretariat ein spezielles Formular beziehen und von Ihrer Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätsschule abstempeln lassen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung zur Ergänzungsprüfung – sofern Sie die Berufsmaturität oder Fachmaturität bestehen – verbindlich ist.
Zugang zur Ergänzungsprüfung
Nein. Der Grund liegt darin, dass die Ergänzungsprüfung Passerelle für sich allein keinen Abschluss bildet, sondern nur gemeinsam mit einem der beiden besagten Zeugnisse. Deshalb können wir andere Personen nicht zur Ergänzungsprüfung zulassen: weder Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Vorbildungsausweise noch Inhaberinnen und Inhaber anderer Abschlüsse, die Zugang zu einer Fachhochschule gewähren. Ausnahmen sind nicht möglich.
Anrechnung von Sprachzertifikaten
Nein. Es besteht keine Möglichkeit, sich Sprachdiplome anrechnen zu lassen. Sie müssen das Fach Zweite Landessprache oder Englisch deshalb ebenfalls ablegen. Das ist jedoch zu Ihrem Vorteil, weil eine gute bis sehr gute Fachnote Ihre Erfolgsaussichten erhöht.
Anmeldung bei unterschiedlichen Prüfungsinstanzen
Ja, das können Sie. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dabei um eine Neuanmeldung bei einer anderen Prüfungsinstanz und nicht um eine Repetition. Dies bedeutet einerseits, dass Ihnen bei der zentralen Ergänzungsprüfung nochmals zwei Prüfungsversuche zustehen. Andererseits können Sie Fachnoten von 5.0 oder höher, die Sie bei der hausinternen Prüfung erlangt haben, bei der zentralen Prüfung nicht übernehmen. Sie müssen somit in jedem Fall alle fünf Fächer nochmals ablegen. Bitte beachten Sie zudem, dass Sie im Fach Erste Landessprache Deutsch die von der Schweizerischen Maturitätskommission SMK vorgegebenen literarischen Werke vorbereiten müssen und im Fach Zweite Landessprache oder Englisch nur Werke von der Liste der SMK wählen können.
Gesuche um Nachteilsausgleich
Gesuche um Nachteilsausgleich sind mindestens drei Monate vor Anmeldeschluss für die Prüfungssession einzureichen, in welcher die beantragten Massnahmen erstmals zur Anwendung kommen sollen. Verspätet eingereichte Gesuche können nur in begründeten Ausnahmefällen für die bevorstehende Prüfungssession berücksichtigt werden. Bitte wenden Sie sich frühestmöglich an den zuständigen Prüfungsleiter, wenn Sie Ihr Gesuch nicht termingerecht einreichen können.
Für die Gesuche ist das Formular zu benutzen, das auf der Seite zum Nachteilsausgleich bei den Prüfungen der Schweizerischen Maturitätskommission SMK abrufbar ist. Dort finden Sie auch alle Informationen, die Sie zur Gesuchstellung benötigen.
Der Nachteilsausgleich ist eine zulässige Ungleichbehandlung zur Vermeidung einer Benachteiligung für Personen, die mit einer diagnostizierten Beeinträchtigung leben. Der Prüfungszweck – die Feststellung der allgemeinen universitären Studierfähigkeit – muss dabei vollumfänglich gewährleistet bleiben. Aus diesem Grund kann ein Nachteilsausgleich nur Anpassungen der Prüfungsbedingungen beinhalten (wie beispielsweise zusätzliche Prüfungszeit, ein reizarmes Setting oder die Benutzung eines Laptops mit ausgeschalteter Internetverbindung und deaktivierter Rechtschreibhilfe), jedoch keine Reduktion der Lernziele und keine Anpassung der Beurteilungskriterien.
Prüfungsaufteilung
Die zentrale schweizerische Ergänzungsprüfung Passerelle kann entweder als Gesamtprüfung in einer Session abgelegt oder auf zwei Sessionen aufgeteilt werden. Bei einer Aufteilung umfasst die erste Teilprüfung die nur schriftlich geprüften Fächer Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Naturwissenschaften und die zweite Teilprüfung die schriftlich und mündlich geprüften Fächer Erste Landessprache Deutsch, Zweite Landessprache oder Englisch sowie Mathematik. Eine andere Aufteilung ist nicht möglich.
Beim ersten Prüfungsversuch müssen Sie in jedem Fall mit der ersten Teilprüfung in den Fächern Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Naturwissenschaften starten. Bei einer Repetition können Sie die zweite Teilprüfung vorziehen. Davon raten wir allerdings aus diversen Gründen ab.
Nein. Sie müssen sich wieder fristgerecht anmelden.
Ja, denn der Prüfungsentscheid wird erst nach Ablegen aller Fächer gefällt. Mit zwei ungenügenden Fachnoten können Sie die Bestehensbedingungen noch erfüllen, sofern keine Fachnote unter 2.0 liegt.
Die geltende Verordnung sieht diesbezüglich keine Frist vor.
Hilfsmittel
Das ist in den Richtlinien festgelegt. Bitte konsultieren Sie auch die ergänzenden Informationen auf unserer Website.
Bei der zentralen schweizerischen Ergänzungsprüfung werden alle Arbeiten auf Papier geschrieben. Die Benutzung eines Computers (mit deaktivierter Internetverbindung und ausgeschalteten Sprachhilfen) ist nur im Rahmen eines Nachteilsausgleichs in medizinisch indizierten Fällen möglich.
Bestehenskriterien und Notengebung
Gemäss der geltenden Verordnung müssen Sie die folgenden Bestehensbedingungen erfüllen:
- Mindestens 20 Punkte (das entspricht einem Durchschnitt von 4.0 in den 5 Fächern)
- Nicht mehr als 2 Fachnoten unter 4.0
- Keine Fachnote unter 2.0
Nein. Die drei Teilfächer bilden zusammen das Fach Naturwissenschaften. Sie haben somit nur eine ungenügende Fachnote und können die Bestehensbedingungen noch erfüllen, falls Ihre gerundete Note in Naturwissenschaften nicht unter 2.0 liegt.
Die Leistungen in jedem der fünf Fächer wird in ganzen oder halben Noten ausgedrückt. In den drei schriftlich und mündlich geprüften Fächern (Erste Landessprache Deutsch, Zweite Landessprache oder Englisch sowie Mathematik) werden die schriftliche und die mündliche Prüfung mit separaten ganzen oder halben Noten bewertet, die arithmetisch gerundet werden. In den beiden nur schriftlich geprüften Fächern (Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Naturwissenschaften) erhalten Sie je eine Note, wobei die einzelnen Teilfächer dasselbe Gewicht haben.
Rückzugsmöglichkeiten und kurzfristige Abwesenheit
Bis zum letztmöglichen allgemeinen Rücktrittstermin (gegen Ende Dezember für die Wintersession und gegen Ende Juni für die Sommersession) können Sie sich ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Den genauen Termin geben wir in den Informationen zur Prüfungssession bekannt, die wir zusammen mit der Gebührenrechnung versenden. Danach ist ein Rückzug nur noch aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund anderweitiger höherer Gewalt möglich. Dafür muss in jedem Fall ein Beleg eingereicht werden.
Bitte benachrichtigen Sie umgehend die Prüfungsleitung, und reichen Sie für die betroffenen Prüfungstage ein ärztliches Zeugnis ein, damit die Ergänzungsprüfung als unterbrochen gelten kann. Die verpassten Prüfungen können Sie erst in der nächsten Prüfungssession absolvieren. Eine vorherige Nachprüfung können wir leider nicht anbieten.
Prüfungswiederholung
Es stehen Ihnen zwei Prüfungsversuche zu.
Wenn Sie in einem Fach die Note 5.0 oder mehr erzielt haben, entfällt die Wiederholung. In allen übrigen Fächern müssen Sie nochmals antreten. Dabei sind die gerundeten Endnoten in den einzelnen Fächern massgebend: Wenn Sie beispielsweise im Fach Erste Landessprache Deutsch in der schriftlichen Prüfung die Note 4.0 und in der mündlichen Prüfung die Note 5.5 erzielen, erhalten Sie die gerundete Fachnote 5.0 und müssen beide Prüfungsteile nicht mehr ablegen.
Im Fach Erste Landessprache Deutsch sind die Werke je Prüfungssession für alle Kandidierenden vorgegeben. Hier müssen Sie sich in neue Werke einarbeiten. Im Fach Zweite Landessprache oder Englisch hingegen können Sie dieselben Werke noch einmal wählen.
Nein. Sie entscheiden bei einer Repetition wieder neu, ob Sie die Ergänzungsprüfung als Gesamtprüfung ablegen oder auf zwei Teilprüfungen aufteilen wollen.
Nein. Sie schliessen Ihren ersten Prüfungsversuch in jedem Fall mit der zweiten Teilprüfung ab. Erst dann wird der Prüfungsentscheid gefällt. Es kommt regelmässig vor, dass Kandidierende zwei ungenügende Fachnoten aus der ersten Teilprüfung noch kompensieren können.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, den ersten Prüfungsversuch nach der ersten Teilprüfung abzubrechen. Dieser gilt dann als nicht bestanden, sodass Sie direkt zum zweiten Versuch antreten können. Zu diesem Zweck müssen Sie ein Formular ausfüllen, das Sie nach Erhalt der Notenmitteilung bei der Prüfungsleitung beziehen können. Allerdings raten wir von einem solchen Schritt dringend ab. Weil Fachnoten von 5.0 oder höher bei einer Repetition stehen bleiben, haben Sie auch bei einem nicht bestandenen ersten Versuch die Möglichkeit, gewisse Fächer bereits abzuschliessen. Zudem bedeutet ein abgeschlossener Prüfungsversuch, dass Sie Erfahrungen sammeln und für einen allfälligen zweiten Versuch besser vorbereitet sind.
Prüfungsentscheid, Zeugnis und Notenmitteilung
Der Prüfungsentscheid wird Ihnen rund eine Stunde nach Ihrer letzten mündlichen Prüfung von der Expertin oder vom Experten mündlich eröffnet. Das Zeugnis und eine detaillierte Notenmitteilung für die einzelnen Fächer erhalten Sie in der Woche nach Ende der mündlichen Prüfungen.
Sie erfahren die Noten nach Ende der Prüfungssession. Die Notenmitteilungen für die erste Teilprüfung werden zeitgleich mit den Zeugnissen versandt.
Studienbeginn
Nach einer Sommersession ist dies möglich: Sie können sich an den universitären Hochschulen der Schweiz unter Vorbehalt für das Herbstsemester anmelden und müssen das Zeugnis zur bestandenen Ergänzungsprüfung vor Beginn der Vorlesungen nachreichen. Weil wir die Zeugnisse sofort nach Ende der mündlichen Prüfungen versenden, geht das zeitlich auf. Nach einer Wintersession ist ein Einstieg ins Frühlingssemester nicht möglich, weil Sie das Zeugnis erst nach Beginn der Vorlesungen erhalten.
Sprachbescheinigung
Nein. Das Anspruchsniveau im Fach Zweite Landessprache oder Englisch ist nicht nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen definiert. Aus diesem Grund kann keine Äquivalenz-Bescheinigung ausgestellt werden.
Studium im Ausland
Das ist schwierig zu beurteilen, denn anders als im Inland haben Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Zulassung: Die einzelnen ausländischen Universitäten entscheiden autonom, ob sie die Ergänzungsprüfung Passerelle anerkennen. Falls Sie im Ausland studieren wollen, sollten Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen.
Inhaltsverzeichnis
- Vorbereitungsschulen
- Autodidaktische Vorbereitung
- Aufgaben früherer Prüfungssessionen
- Anmeldeverfahren
- Zugang zur Ergänzungsprüfung
- Anrechnung von Sprachzertifikaten
- Anmeldung bei unterschiedlichen Prüfungsinstanzen
- Gesuche um Nachteilsausgleich
- Prüfungsaufteilung
- Hilfsmittel
- Bestehenskriterien und Notengebung
- Rückzugsmöglichkeiten und kurzfristige Abwesenheit
- Prüfungswiederholung
- Prüfungsentscheid, Zeugnis und Notenmitteilung
- Studienbeginn
- Sprachbescheinigung
- Studium im Ausland
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Dominique Sarah Cherpillod