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Förderung der Organisationen der Weiterbildung

Gestützt auf Artikel 12 WeBiG kann das SBFI Organisationen der Weiterbildung, die übergeordnete Leistungen für das Weiterbildungssystem erbringen, finanziell unterstützen. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen von 4-jährigen Leistungsvereinbarungen in Einklang mit der BFI-Periode.

Finanzhilfen können für folgende Leistungen gewährt werden:

  • Information der Öffentlichkeit über Themen der Weiterbildung, insbesondere Massnahmen zur Sensibilisierung für lebenslanges Lernen;
  • Koordinationsleistungen, die das Weiterbildungssystem stärken, namentlich im Rahmen von Netzwerken;
  • Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowie zur Entwicklung der Weiterbildung von überwiegendem öffentlichem Interesse.

Leistungsvereinbarungen Förderperiode 2025-2028

Die Finanzhilfen gestützt auf Art. 12 WeBiG für die Förderperiode 2025–2028 betragen jährlich rund 4,3 Millionen Franken.Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Organisationen der Weiterbildung und die unterstützten Leistungen:

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Weiterbildung
Sandra Müller