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Höhere Fachschulen

Berufsleuten bieten die höheren Fachschulen (HF) die Möglichkeit, einen eidgenössisch anerkannten Abschluss auf der Tertiärstufe zu erwerben und sich beruflich weiterzuqualifizieren. Pro Jahr schliessen rund 8500 Personen einen Bildungsgang HF erfolgreich ab. Absolvierende erhalten ein Diplom HF mit dem geschützten Titel, z.B. «dipl. Maschinenbautechnikerin HF» oder «dipl. Pflegefachmann HF».

Profil und Ausgestaltung der Bildungsgänge HF

Die Bildungsgänge HF sind praxisorientiert und vermitteln den Studierenden die Kompetenzen, in ihrem Bereich selbständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Die Bildungsgänge HF können entweder berufsbegleitend oder im Vollzeitstudium besucht werden. Vollzeitliche Bildungsgänge dauern mindestens zwei Jahre, die berufsbegleitenden Bildungsgänge mindestens drei Jahre.

Die Bildungsgänge sind generalistischer und breiter ausgerichtet als bei den eidgenössischen Prüfungen. Die Ausbildung wird häufig direkt oder innert drei bis vier Jahren nach Abschluss der Sekundarstufe II durchlaufen und dient als Grundstein der beruflichen Karriere. Im Gegensatz zu den Fachhochschulen sind die Bildungsgänge HF inhaltlich auf ein engeres Fachgebiet fokussiert und weniger wissenschaftlich ausgestaltet.

Im Berufsverzeichnis sind die Rahmenlehrpläne sowie die anerkannten Bildungsgänge und Bildungsanbieter einsehbar.

Rahmenlehrpläne

Grundlage für die einzelnen Bildungsgänge HF bilden die Rahmenlehrpläne. Sie regeln unter anderem das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen, die Angebotsformen und Lernstunden sowie die das Qualifikationsverfahren. Anbieter von Bildungsgängen HF müssen sich an die Vorgaben der Rahmenlehrpläne halten. Die Rahmenlehrpläne werden von den Organisationen der Arbeitswelt in Zusammenarbeit mit den Bildungsanbietern erarbeitet und vom SBFI genehmigt.

Anerkennung der Bildungsgänge

Das SBFI ist die zuständige Behörde für die Anerkennung der Bildungsgänge HF. Nur höhere Fachschulen, deren Bildungsgänge ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben, dürfen die geschützten Titel verleihen. Die Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) gibt das Verfahren zur Anerkennung vor, regelt die Bildungsgänge und definiert die Anforderungen an Rahmenlehrpläne und Bildungsanbieter.

Nachdiplomstudien NDS HF

Neben den Bildungsgängen bieten die höheren Fachschulen auch Nachdiplomstudien an. Diese erlauben den Studierenden eine weitere Spezialisierung und Vertiefung. Die Zulassung zu einem Nachdiplomstudium HF setzt einen Abschluss auf der Tertiärstufe voraus. Auch die Nachdiplomstudiengänge werden vom SBFI anerkannt, basieren aber, mit Ausnahme des Gesundheitsbereichs, nicht auf Rahmenlehrplänen. Die Absolvierenden erhalten ein Diplom NDS HF mit dem geschützten Titel, z.B. «dipl. Projektleiterin NDS HF».

Aufgaben des SBFI

Das SBFI

  • Regelt die eidgenössische Anerkennung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen
  • Genehmigt die Rahmenlehrpläne

Weiterführende Informationen

Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF)

Statistik

Bildungsverläufe an den höheren Fachschulen

Konferenz der Höheren Fachschulen HF der Schweiz

Services

Rahmenlehrpläne HF

Grundlage für die Erarbeitung der einzelnen Bildungsgänge und deren Anerkennung durch das SBFI bilden Rahmenlehrpläne. Sie regeln unter anderem das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen, die Angebotsformen und Lernstunden, die Koordination von schulischen und praktischen Bestandteilen sowie das Qualifikationsverfahren.

Anerkennungsverfahren HF

Das SBFI ist zuständig für die Anerkennung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF. In einem Anerkennungsverfahren wird überprüft, ob die Anforderungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und des Rahmenlehrplans erfüllt sind. Mit der Anerkennung ist der Bildungsanbieter berechtigt, den Absolvierenden den geschützten Titel zu verleihen.

Höhere Fachschulen: Aufsicht und Rechtsmittelweg

HF: Leit- und Fachexpertinnen und -experten

Fach- und Leitexpertinnen und -experten sind für die Durchführung von Anerkennungsverfahren von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien HF zuständig. Sie überprüfen im Auftrag des SBFI, ob ein Bildungsangebot die Anerkennungsvoraussetzungen gemäss der MiVo-HF und des jeweiligen Rahmenlehrplans erfüllt. Hier finden Fach- und Leitexpertinnen und -experten alle Unterlagen für die Anerkennungsverfahren.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI