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Höhere Fachschulen

Berufsleuten bieten die höheren Fachschulen (HF) die Möglichkeit, einen eidgenössisch anerkannten Abschluss auf der Tertiärstufe zu erwerben. Mit einem Bildungsgang HF können sie sich beruflich weiterqualifizieren und einen Grundstein für die berufliche Karriere legen.

Liste aller höheren Fachschulen

Alle höheren Fachschulen finden Sie hier.

Profil der Bildungsgänge HF

Die Bildungsgänge HF sind praxisorientiert und vermitteln den Studierenden die Kompetenzen, in ihrem Bereich selbständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Bildungsgänge im Vollzeitstudium dauern mindestens zwei Jahre, die berufsbegleitenden Bildungsgänge mindestens drei Jahre.

Die Bildungsgänge sind generalistischer und breiter ausgerichtet als die eidgenössischen Prüfungen. Erfolgreiche Absolvierende erhalten ein Diplom HF.

Titelzusatz «Professional Bachelor»

Per 1. Oktober 2026 wurde für die Bildungsgänge HF der Titelzusatz «Professional Bachelor» eingeführt. Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms HF sind berechtigt, den Titelzusatz «Professional Bachelor» zu führen. Der Titelzusatz darf nur zusammen mit dem geschützten Titel in den Amtssprachen oder als Teil der vereinfachten englischen Übersetzung verwendet werden.

Beispiel: «dipl. Pflegefachmann HF, Professional Bachelor».

Begleitdokument zum Diplom HF

Das SBFI stellt für bisherige Absolventinnen und Absolventen ein Begleitdokument zur Verfügung. Dieses bestätigt die Berechtigung zur Führung der Titelzusatz und kann dem Diplom HF beigelegt werden. Es werden keine neuen Diplome HF ausgestellt.

Rahmenlehrpläne

Grundlage für die einzelnen Bildungsgänge HF bildet der jeweilige Rahmenlehrplan. Anbieter von Bildungsgängen HF müssen sich an die Vorgaben der Rahmenlehrpläne halten. Die Rahmenlehrpläne werden von den Organisationen der Arbeitswelt in Zusammenarbeit mit den Bildungsanbietern erarbeitet und vom SBFI genehmigt. Alle Rahmenlehrpläne finden Sie hier.

Anerkennung der Bildungsgänge

Das SBFI ist die zuständige Behörde für die Anerkennung der Bildungsgänge HF. Nur Bildungsanbieter, deren Bildungsgang ein Anerkennungsverfahren durchlaufen hat, dürfen den geschützten Titel inklusive den Titelzusatz verleihen und die Bezeichnung «Höhere Fachschule» führen. Die Verordnung des WBF über die Mindestvorschriften für höhere Fachschulen (MiVo-HF) gibt das Verfahren zur Anerkennung vor, regelt die Bildungsgänge und definiert die Anforderungen an Rahmenlehrpläne und Bildungsanbieter

Alle anerkannten Bildungsgänge finden Sie hier.

Aufgaben des SBFI

Das SBFI

  • Regelt die Anerkennung der Bildungsgänge an höheren Fachschulen
  • Genehmigt die Rahmenlehrpläne

Nachdiplomangebote HF

Höhere Fachschulen – das heisst Bildungsanbieter mit mindestens einem anerkannten Bildungsgang HF - können zusätzlich Nachdiplomkurse (NDK HF), Nachdiplomlehrgänge (NDL HF) und Nachdiplomstudien (NDS HF) anbieten. Diese erlauben den Studierenden eine weitere Spezialisierung und Vertiefung. Sie setzen einen Abschluss auf Tertiärstufe voraus. Diese Nachdiplomangebote HF gehören zum Weiterbildungsbereich und werden nicht vom SBFI anerkannt. Artikel 22a der MiVo-HF definiert einheitliche, minimale Rahmenbedingungen. >

Weiterführende Informationen

Statistik

Services

Höhere Fachschulen: Rahmenlehrpläne

Grundlage für die Erarbeitung der einzelnen Bildungsgänge und deren Anerkennung durch das SBFI bilden Rahmenlehrpläne. Sie regeln unter anderem das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen, die Angebotsformen und Lernstunden, die Koordination von schulischen und praktischen Bestandteilen sowie das Qualifikationsverfahren.

Höhere Fachschulen: Anerkennungsverfahren

Das SBFI ist zuständig für die Anerkennung der Bildungsgänge HF. In einem Anerkennungsverfahren wird überprüft, ob die Anforderungen der Verordnung des WBF über die Mindestvorschriften für höhere Fachschulen (MiVo-HF) und des jeweiligen Rahmenlehrplans erfüllt sind. Mit der Anerkennung ist der Bildungsanbieter berechtigt, den Absolvierenden den geschützten Titel und Titelzusatz zu verleihen und die Bezeichnung «Höhere Fachschule» zu führen.

Höhere Fachschulen: Aufsicht und Rechtsmittelweg

Die Kantone üben gemäss Artikel 29 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes die Aufsicht über die höheren Fachschulen aus. Das Merkblatt erläutert die Aufsicht über die höheren Fachschulen.

Höhere Fachschulen: Leit- und Fachexpertinnen und -experten

Fach- und Leitexpertinnen und -experten sind für die Durchführung von Anerkennungsverfahren von Bildungsgängen HF zuständig. Sie überprüfen im Auftrag des SBFI, ob ein Bildungsangebot die Anerkennungsvoraussetzungen gemäss der MiVo-HF und des jeweiligen Rahmenlehrplans erfüllt. Hier finden Fach- und Leitexpertinnen und -experten alle Unterlagen für die Anerkennungsverfahren.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI