Höhere Fachschulen
Berufsleuten bieten die höheren Fachschulen (HF) die Möglichkeit, einen eidgenössisch anerkannten Abschluss auf der Tertiärstufe zu erwerben und sich beruflich weiterzuqualifizieren. Pro Jahr schliessen rund 8500 Personen einen Bildungsgang HF erfolgreich ab. Absolvierende erhalten ein Diplom HF mit dem geschützten Titel, z.B. «dipl. Maschinenbautechnikerin HF» oder «dipl. Pflegefachmann HF».
Rahmenlehrpläne HF
Grundlage für die Erarbeitung der einzelnen Bildungsgänge und deren Anerkennung durch das SBFI bilden Rahmenlehrpläne. Sie regeln unter anderem das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen, die Angebotsformen und Lernstunden, die Koordination von schulischen und praktischen Bestandteilen sowie das Qualifikationsverfahren.
Anerkennungsverfahren HF
Das SBFI ist zuständig für die Anerkennung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF. In einem Anerkennungsverfahren wird überprüft, ob die Anforderungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und des Rahmenlehrplans erfüllt sind. Mit der Anerkennung ist der Bildungsanbieter berechtigt, den Absolvierenden den geschützten Titel zu verleihen.
Höhere Fachschulen: Aufsicht und Rechtsmittelweg
HF: Leit- und Fachexpertinnen und -experten
Fach- und Leitexpertinnen und -experten sind für die Durchführung von Anerkennungsverfahren von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien HF zuständig. Sie überprüfen im Auftrag des SBFI, ob ein Bildungsangebot die Anerkennungsvoraussetzungen gemäss der MiVo-HF und des jeweiligen Rahmenlehrplans erfüllt. Hier finden Fach- und Leitexpertinnen und -experten alle Unterlagen für die Anerkennungsverfahren.