Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels Pflege: neue Möglichkeiten für erfahrene Pflegefachpersonen
Sie verfügen über ein älteres (altrechtliches) Schweizer Pflegediplom und möchten Ihre Qualifikation mit einem Fachhochschultitel sichtbar machen? Seit dem 1. Februar 2025 ist der Zugang zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) für Pflegeberufe erweitert.
Damit erhalten mehr Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher Pflegediplome die Möglichkeit, den Fachhochschultitel zu erwerben und den «Bachelor of Science» Pflege nachträglich zu führen/tragen. Der NTE macht Ihre bereits erworbenen Kompetenzen sichtbar und eröffnet neue berufliche Perspektiven.
Mehr Anerkennung für Ihre berufliche Erfahrung
Viele Pflegefachpersonen verfügen über eine langjährige Berufserfahrung und haben sich laufend weitergebildet. Die Erweiterung des NTE trägt dieser Entwicklung Rechnung: Bereits erworbene Berufsqualifikationen werden besser anerkannt und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Pflegeberuf gestärkt.
Die neuen Regelungen berücksichtigen die besondere Situation im Pflegebereich und ermöglichen mehr Personen den Zugang zum Fachhochschultitel – bei gleichbleibend hohen Anforderungen an Qualität und Patientensicherheit.
Wer kann den Fachhochschultitel Pflege nachträglich erwerben?
Der NTE richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber bestimmter älterer (altrechtlicher) Schweizer Pflegediplome, um mit entsprechenden weiteren Voraussetzungen den NTE zu erwerben.
Die Voraussetzungen für den Erwerb des NTE wurden per 1. Februar 2025 vereinfacht und erweitert. Ob Sie die Anforderungen erfüllen, erfahren Sie im Bereich Voraussetzungen.
Was bringt Ihnen der Fachhochschultitel?
Der nachträgliche Erwerb des Fachhochschultitels:
macht Ihre fachlichen Kompetenzen und Ihre berufliche Erfahrung sichtbar,
erleichtert die Vergleichbarkeit Ihrer Qualifikation auf nationaler und internationaler Ebene.
Ein Beitrag zur Stärkung der Pflege
Mit der Öffnung des NTE Pflege wird die Attraktivität des Pflegeberufs weiter erhöht. Gleichzeitig bleibt gewährleistet, dass die Anforderungen an den Fachhochschultitel Pflege den Qualitätsstandards des Schweizer Bildungssystems entsprechen.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) führt das Verfahren zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels durch.
Erklärvideos - folgen
Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen zum NTE erfüllen.
FAQ – Nachträglicher Erwerb des FH-Titels Pflege
Sie möchten wissen, ob Sie den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) beantragen können? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Voraussetzungen, Weiterbildungen, Berufserfahrung, Gesuch und Kosten.
Der NTE ermöglicht Personen mit bestimmten altrechtlichen Schweizer Pflegediplomen, unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich einen Fachhochschultitel zu erwerben.
Über die Vergabe des Titels entscheidet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Grundsätzlich benötigen Sie:
ein anerkanntes altrechtliches Schweizer Pflegediplom,
mindestens zwei Jahre anerkannte Berufspraxis im einschlägigen Berufsfeld und
je nach Ihrem Bildungsweg eine ergänzende Ausbildung bzw. Weiterbildung.
Welche zusätzlichen Weiterbildungen erforderlich sind, hängt davon ab, welche ergänzende Ausbildung oder welches ergänzende Diplom Sie bereits besitzen.
Voraussetzung ist eines der im Merkblatt aufgeführten, vom SRK anerkannten altrechtlichen Schweizer Pflegediplome. Dazu gehören beispielsweise:
Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Gesundheits- und Krankenpflege, DN II
Allgemeine Krankenpflege (AKP)
Psychiatrische Krankenpflege (PsyKP)
Kinderkrankenpflege, Wochen- und Säuglingspflege (KWS)
Gemeindekrankenpflege (GKP)
Integrierte Krankenpflege (IKP).
Nein.
Ein Diplom Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF gilt als neurechtlich. Für den NTE ist jedoch ein altrechtliches Schweizer Ursprungsdiplom erforderlich.
Auch Personen mit einem ausländischen Ursprungsdiplom bzw. einem entsprechenden SRK-Anerkennungsausweis können den NTE nicht beantragen.
Sie benötigen grundsätzlich mindestens zwei Jahre anerkannte Berufspraxis im einschlägigen Berufsfeld.
Die Berufspraxis muss nach dem 1. Juni 2001 erworben worden sein. Bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 75 % sind zwei Jahre Berufspraxis erforderlich. Bei einem tieferen Beschäftigungsgrad muss entsprechend länger Berufspraxis nachgewiesen werden.
Als ergänzende Ausbildung oder ergänzendes Diplom können unter anderem anerkannt werden:
HöFa II
Certificat d’infirmière clinicienne/infirmier clinicien II
Diploma CRS indirizzo clinico
Nachdiplomstudium (NDS HF)
eidgenössischer Fachausweis
eidgenössisches Diplom
Weiterbildung mit einem Umfang von mindestens 150 Stunden.
Bei NDS, eidgenössischem Fachausweis, eidgenössischem Diplom und entsprechenden Weiterbildungen müssen die Fachbereiche Gesundheit, Soziales, Psychologie, Medizin, Management oder Bildung abgedeckt sein.
Das hängt von Ihrem Bildungsweg ab.
Wenn Sie eine ergänzende Ausbildung bzw. ein ergänzendes Diplom nach den Ziffern 4 bis 7 des Merkblatts besitzen, benötigen Sie zusätzlich einen Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe (FH, Universität oder ETH) mit mindestens 10 ECTS oder eine andere gleichwertige Weiterbildung.
Wenn Sie keine der aufgeführten ergänzenden Ausbildungen bzw. Diplome nachweisen können, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch der Weg über höchstens zwei Nachdiplomkurse bzw. gleichwertige Weiterbildungen mit insgesamt mindestens 20 ECTS möglich.
Je nach Vorbildung sind drei Wege möglich:
Weg 1 Altrechtliches Pflegediplom + anerkannte ergänzende Ausbildung + zwei Jahre Berufspraxis.
Weg 2 Altrechtliches Pflegediplom + bestimmte ergänzende Ausbildung bzw. Diplom + zwei Jahre Berufspraxis + ein Nachdiplomkurs bzw. eine gleichwertige Weiterbildung mit mindestens 10 ECTS.
Weg 3 Altrechtliches Pflegediplom + zwei Jahre Berufspraxis + höchstens zwei Nachdiplomkurse bzw. gleichwertige Weiterbildungen mit mindestens 20 ECTS.
Welcher Weg für Sie gilt, hängt von Ihrem bisherigen Abschluss und Ihren Weiterbildungen ab.
Je nach gewähltem Weg benötigen Sie insbesondere:
Ihr Diplom im Original oder als beglaubigte Kopie
Nachweise über die ergänzende Ausbildung bzw. das ergänzende Diplom
Nachweise über die erforderliche Berufspraxis, beispielsweise Arbeitszeugnisse
gegebenenfalls Nachweise über Nachdiplomkurse oder gleichwertige Weiterbildungen
den Zahlungsnachweis der Bearbeitungsgebühr
eine Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes.
Die Bearbeitungsgebühr für das NTE-Gesuch beträgt CHF 310.–.
Zusätzlich können folgende Kosten anfallen:
Diploma Supplement: CHF 25.–
Diplomurkunde: CHF 25.–
Registrierung im NAREG durch das SRK: CHF 130.–.
Das SBFI prüft Ihr Gesuch und entscheidet über die Vergabe des Fachhochschultitels.
Bei erfüllten Voraussetzungen wird eine Verfügung ausgestellt. Diese Verfügung ist das offizielle Dokument und berechtigt zur Führung des gesetzlich geschützten Fachhochschultitels.
Die Verfügung wird anschliessend durch das SRK im Nationalen Gesundheitsberuferegister (NAREG) registriert.
Für den NTE wurde keine Eingabefrist festgelegt.
Das Gesuch kann somit ohne eine im Merkblatt genannte Frist eingereicht werden.
Das Gesuch ist an folgende Adresse zu senden:
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI NTE-FH (Pflege) Einsteinstrasse 2 3003 Bern