Berufsleute können mit Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen einen eidgenössisch anerkannten Abschluss auf der Tertiärstufe erwerben und sich beruflich weiterqualifizieren. Pro Jahr absolvieren rund 17‘500 Personen erfolgreich eine eidgenössische Prüfung.
Profil der eidgenössischen Prüfungen
Berufsprüfungen ermöglichen Berufsleuten eine erste fachliche Vertiefung und Spezialisierung nach der beruflichen Grundbildung in einem Beruf. Das Ablegen einer Berufsprüfung setzt ein eidgenössisch Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation und mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld voraus. Erfolgreiche Absolvierende erhalten einen eidgenössischen Fachausweis, z.B. «HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis». Der Fachausweis ist in der Regel eine Zulassungsbedingung für die höhere Fachprüfung.
Höhere Fachprüfungen verfolgen zwei Ziele: Zum einen qualifizieren sie Berufsleute als Expertinnen und Experten in ihrem Berufsfeld. Zum anderen bereiten sie Absolvierende auf das Führen eines Unternehmens vor.
Die Prüfungen werden auch von Universitäts- und Fachhochschulabsolvierenden genutzt, um fachliche Qualifikationen zu vertiefen und auszuweiten. Erfolgreiche Absolvierende einer höheren Fachprüfung erhalten ein eidgenössisches Diplom, z.B. «Einkaufsleiterin mit eidgenössischem Diplom», «Diplomierter Steuerexperte» oder «Malermeisterin». Gibt es in einem Berufsfeld sowohl eine Berufs- als auch eine höhere Fachprüfung, entspricht die höhere Fachprüfung einem höheren Anforderungsniveau.
Zurzeit gibt es rund 260 Berufsprüfungen und 160 höhere Fachprüfungen. Im Berufsverzeichnis sind die eidgenössischen Prüfungen mit der zugehörigen Prüfungsordnung einsehbar.
Prüfungsträgerschaft und Prüfungsordnungen
Organisationen der Arbeitswelt (OdA) sorgen als Prüfungsträger dafür, dass die eidgenössischen Prüfungen einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zum Arbeitsmarkt haben und erarbeiten die Prüfungsordnungen. Diese regeln die Zulassungsbedingungen für die Prüfungen, das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, das Qualifikationsverfahren sowie den entsprechenden gesetzlich geschützten Titel.
Aufgaben des SBFI
Das SBFI
- genehmigt die Prüfungsordnungen. Die Abschlüsse erhalten die eidgenössische Anerkennung und die Titel sind in den Landesprachen geschützt.
- berät die Prüfungsträger und Organisationen der Arbeitswelt beim Entwickeln und Revidieren der einzelnen Prüfungsordnungen.
- stellt Unterlagen und Leitfäden für die Entwicklung von Qualifikationsprofilen zur Verfügung.
- überwacht die Prüfungsdurchführung gemäss der Prüfungsordnung. Bei Streitigkeiten über den Ausgang einer Prüfung oder die Zulassung zu einer Prüfung ist das SBFI die erste Rekursinstanz. Zweite und letzte Rekursinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.
Vorbereitende Kurse
Zur Vorbereitung auf die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen werden berufsbegleitende Kurse angeboten. Der Besuch dieser Kurse ist freiwillig und unabhängig von den eidgenössischen Prüfungen. Die vorbereitenden Kurse werden von kantonalen Bildungsinstitutionen, Bildungszentren, von Berufsverbänden oder privaten Bildungsanbietern durchgeführt. Sie sind staatlich nicht reglementiert und unterstehen keiner staatlichen Aufsicht.