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Eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

Berufsleute können mit Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen einen eidgenössisch anerkannten Abschluss auf der Tertiärstufe erwerben und sich beruflich weiterqualifizieren. Pro Jahr absolvieren rund 17‘500 Personen erfolgreich eine eidgenössische Prüfung.

Profil der eidgenössischen Prüfungen

Berufsprüfungen ermöglichen Berufsleuten eine erste fachliche Vertiefung und Spezialisierung nach der beruflichen Grundbildung in einem Beruf. Das Ablegen einer Berufsprüfung setzt ein eidgenössisch Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation und mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld voraus. Erfolgreiche Absolvierende erhalten einen eidgenössischen Fachausweis, z.B. «HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis». Der Fachausweis ist in der Regel eine Zulassungsbedingung für die höhere Fachprüfung.

Höhere Fachprüfungen verfolgen zwei Ziele: Zum einen qualifizieren sie Berufsleute als Expertinnen und Experten in ihrem Berufsfeld. Zum anderen bereiten sie Absolvierende auf das Führen eines Unternehmens vor. Erfolgreiche Absolvierende einer höheren Fachprüfung erhalten ein eidgenössisches Diplom, z.B. «Einkaufsleiterin mit eidgenössischem Diplom», «Diplomierter Steuerexperte» oder «Malermeisterin». Gibt es in einem Berufsfeld sowohl eine Berufs- als auch eine höhere Fachprüfung, entspricht die höhere Fachprüfung einem höheren Anforderungsniveau.

Zurzeit gibt es rund 260 Berufsprüfungen und 160 höhere Fachprüfungen. Im Berufsverzeichnis sind die eidgenössischen Prüfungen mit der zugehörigen Prüfungsordnung einsehbar.

Prüfungsträgerschaft und Prüfungsordnungen

Organisationen der Arbeitswelt (OdA) sorgen als Prüfungsträger dafür, dass die eidgenössischen Prüfungen einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zum Arbeitsmarkt haben und erarbeiten die Prüfungsordnungen. Diese regeln die Zulassungsbedingungen für die Prüfungen, das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, das Qualifikationsverfahren sowie den entsprechenden gesetzlich geschützten Titel.

Aufgaben des SBFI

Das SBFI

  • genehmigt die Prüfungsordnungen.
  • berät die Prüfungsträger und Organisationen der Arbeitswelt beim Entwickeln und Revidieren der einzelnen Prüfungsordnungen.
  • stellt Unterlagen und Leitfäden für die Entwicklung von Qualifikationsprofilen zur Verfügung.
  • überwacht die Prüfungsdurchführung gemäss der Prüfungsordnung. Bei Streitigkeiten über den Ausgang einer Prüfung oder die Zulassung zu einer Prüfung ist das SBFI die erste Rekursinstanz. Zweite und letzte Rekursinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.

Vorbereitende Kurse

Zur Vorbereitung auf die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen werden berufsbegleitende Kurse angeboten. Der Besuch dieser Kurse ist freiwillig und unabhängig von den eidgenössischen Prüfungen. Die vorbereitenden Kurse werden von kantonalen Bildungsinstitutionen, Bildungszentren, von Berufsverbänden oder privaten Bildungsanbietern durchgeführt. Sie sind staatlich nicht reglementiert und unterstehen keiner staatlichen Aufsicht.

Publikationen im Bundesblatt

Prüfungsträgerschaften / Organisationen der Arbeitswelt

Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft der eidgenössischen Prüfungen. Diese Seite bietet einen Überblick über die für Prüfungsträgerschaften relevanten Themen.

Kandidierende und Absolvierende

Auf dieser Seite finden Kandidierende und Absolvierende alle wichtigen Informationen zu den eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen.

Erfahrungsaustausch eidgenössische Prüfungen

Einmal jährlich findet ein Erfahrungsaustausch zu den eidgenössischen Prüfungen statt. Der Austausch richtet sich an die Trägerschaften der eidgenössischen Prüfungen, insbesondere die Prüfungs- und Qualitätssicherungskommissionen, die Prüfungsleitungen und Bildungsverantwortliche der Trägerorganisationen. Es werden Themen rund um die eidgenössischen Prüfungen präsentiert und es besteht Raum zum Austausch zwischen den Prüfungsträgerschaften.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI