Maturität

Gymnasiale Maturität

Um an einer Schweizer Universität zugelassen zu werden, wird im allgemeinen ein gymnasiales Maturitätszeugnis benötigt. Ein solches kann auf zwei Wegen erreicht werden: (1) Besuch eines vom Bund und der Erziehungsdirektorenkonferenz anerkannten Gymnasiums und Ablegen der Maturitätsprüfungen oder (2) Ablegen der von der Schweizerischen Maturitätskommission SMK zentral organisierten Prüfungen.

  1. Mit dem Maturitäts-Anerkennungsverordnung MAV wurde die Typenmaturität aufgehoben und die Schüler/-innen erhielten mehr Wahlmöglichkeiten und damit ein stärker individualisiertes Bildungsprofil: neun Maturitätsfächer zusammengesetzt aus sieben Grundlagen-, einem Schwerpunkt-, einem Ergänzungsfach sowie der Maturitätsarbeit. Mit einer Revision 2007 erfolgte u.a. eine Aufwertung der naturwissenschaftlichen Fächer mittels Einzelbewertung von Biologie, Physik und Chemie, die Erhöhung des Unterrichtsanteils der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer sowie die Einführung von Informatik als Ergänzungsfach. Die Ausbildung nach dieser neuen Maturitätsregelung wurde mittlerweile in allen Kantonen eingeführt und ist Gegenstand der landesweiten Evaluation EVAMAR.
  2. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation bietet für zukünftige Studierende, die ein Maturitätszeugnis erwerben möchten, ohne eine durch den Bund oder die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren anerkannte Schule zu besuchen, die Möglichkeit, sich für die Schweizerische Maturitätsprüfung einzuschreiben.

Berufsmaturität

Die Berufsmaturität eröffnet Jugendlichen neue Möglichkeiten. Sie verbindet eine berufliche Grundbildung mit erweiterter Allgemeinbildung. Berufsmaturandinnen und -maturanden verfügen dadurch über eine doppelte Qualifikation: Sie haben einen Beruf und können sich auf dem Arbeitsmarkt präsentieren. Mit der Berufsmaturität können sie zudem prüfungsfrei ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. Die Berufsmaturität ist eine erweiterte Allgemeinbildung, welche die berufliche Grundbildung ergänzt. Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung ist integraler Bestandteil des Berufsmaturitätsabschlusses.

Kontakt

SBFI, Dominik Noser
Leiter Ressort
Maturitätsprüfungen
T +41 58 462 74 85

SBFI, Mirella Cerimoski
Sekretariat
Maturitätsprüfungen
T +41 58 465 85 37

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