Gymnasiale Maturität
Um an einer Schweizer Universität zugelassen zu werden, wird im allgemeinen ein gymnasiales Maturitätszeugnis benötigt. Ein solches kann auf zwei Wegen erreicht werden:
- Besuch eines vom Bund und der Erziehungsdirektorenkonferenz anerkannten Gymnasiums und Ablegen der Maturitätsprüfungen oder
- Ablegen der von der Schweizerischen Maturitätskommission SMK zentral organisierten Prüfungen
Ergänzungsprüfung Passerelle «Berufsmaturität – universitäre Hochschulen»
Unter den in der Verordnung vom 2. Februar 2011 über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen genannten Bedingungen werden auch Inhaber und Inhaberinnen von Berufsmaturitäten zu universitären Studien (kantonale und bundeseigene Hochschulen) zugelassen.
Berufsmaturität
Die Berufsmaturität eröffnet Jugendlichen neue Möglichkeiten. Sie verbindet eine berufliche Grundbildung mit erweiterter Allgemeinbildung. Berufsmaturandinnen und -maturanden verfügen dadurch über eine doppelte Qualifikation: Sie haben einen Beruf und können sich auf dem Arbeitsmarkt präsentieren. Mit der Berufsmaturität können sie zudem prüfungsfrei ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. Die Berufsmaturität ist eine erweiterte Allgemeinbildung, welche die berufliche Grundbildung ergänzt. Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung ist integraler Bestandteil des Berufsmaturitätsabschlusses.