Gymnasiale Maturität
Mit der gymnasialen Maturität wird der allgemeine Hochschulzugang errreicht.
Um an einer Schweizer Universität zum Studium zugelassen zu werden, wird im Allgemeinen ein gymnasiales Maturitätszeugnis benötigt, das über zwei Wege erworben werden kann:
- Durch den Besuch eines in der Regel vierjährigem Bildungsgang an einem kantonal oder kantonal anerkannten Gymnasium und erfolgreichem Abschluss und Erhalt eines schweizerisch anerkannten kantonalen Maturitätszeugnisses.
- Durch erfolgreiches Ablegen der zentralen freien Schweizerischen Maturitätsprüfung, was ohne vorherigen Besuch eines gymnasialen Bildungsgangs möglich ist.
Weiterführende Informationen
Maturitätsschulen
Rechtliche Grundlagen
- Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren über die Zusammenarbeit im Bereich der gymnasialen Maturität vom 28. Juni 2023, SR 413.18
- Verordnung vom 28. Juni 2023 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (MAV), SR 413.11
- Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die schweizerische Maturitätsprüfung, SR 413.12
Übersicht
Schweizerische Maturitätskommission
Die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) ist die gemeinsame Anerkennungsinstanz von Bund und Kantonen und dabei zuständig für die Vorbereitung der schweizerischen Anerkennung der kantonalen und kantonal anerkannten gymnasialen Maturitätszeugnisse. Zudem erfolgt die Durchführung der Schweizerischen Maturitätsprüfung und die Ergänzungsprüfungen unter ihrer Verantwortung
Anerkennungsverfahren gymnasiale Maturitätszeugnisse
Die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) prüft kantonale Gesuche um schweizerische Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen. Das Anerkennungsverfahren orientiert sich am bildungspolitischen Ziel, den prüfungsfreien Zugang zu den universitären und pädagogischen Hochschulen mit der gymnasialen Maturität langfristig sicherzustellen.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Dominique Sarah Cherpillod