Ergänzungsprüfung Passerelle
Die Ergänzungsprüfung Passerelle ‹Berufsmaturität/Fachmaturität – universitäre Hochschulen› eröffnet Personen mit einem eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis oder einem gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnis den Zugang zu den universitären und pädagogischen Hochschulen der Schweiz.
Allgemeine Informationen
Das Zeugnis zur bestandenen Ergänzungsprüfung bildet in Verbindung mit einem eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis oder einem gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnis einen Abschluss, der nach Schweizer Recht einer gymnasialen Maturität gleichgestellt ist. Somit gewährt dieser Abschluss Zugang zu allen Studienrichtungen an den universitären und pädagogischen Hochschulen der Schweiz. Ein solcher Rechtsanspruch beschränkt sich auf inländische Hochschulen: Ausländische Universitäten entscheiden frei, ob sie das Zeugnis zur bestandenen Ergänzungsprüfung anerkennen.
Zentrale und schulinterne Prüfungen
Die Ergänzungsprüfung Passerelle steht unter der Aufsicht der Schweizerischen Maturitätskommission SMK. Zum einen organisiert das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zweimal jährlich in den drei Landesteilen Prüfungssessionen, die von der SMK selber angeboten werden. Zum anderen hat die SMK 19 anerkannte Maturitätsschulen aus allen Sprachregionen ermächtigt, die Ergänzungsprüfung hausintern durchzuführen.
Bei der zentralen schweizerischen Ergänzungsprüfung der SMK ist die Art der Vorbereitung frei wählbar. Sie kann autodidaktisch erfolgen oder durch den Besuch eines Kurses an einer privaten Vorbereitungsschule. Als reine Prüfungsinstanz ist die SMK in die Vorbereitung der Kandidierenden nicht involviert und hat auch keine Aufsichtsfunktion gegenüber den vorbereitenden Privatschulen.
Bei den hausinternen Ergänzungsprüfungen an den dazu ermächtigten Maturitätsschulen ist die Vorbereitungsart vorgegeben: Zugang zur Prüfung erhält hier nur, wer den obligatorischen einjährigen Vorbereitungskurs an derselben Schule besucht hat.
- Schulen mit Passerelle-Lehrgang und hausinterner Prüfung
- Schulen mit Passerelle-Lehrgang ohne hausinterne Prüfung
Prüfungsinhalte und -verfahren
Die Prüfungsbedingungen und -anforderungen sind in der Verordnung über die Ergänzungsprüfung und den ergänzenden Richtlinien geregelt. Diese Rechtsgrundlagen gelten für die zentralen Ergänzungsprüfungen ebenso wie für die hausinternen. Das Prüfungsverfahren und die Prüfungsinhalte in den einzelnen Fächern sind in den Richtlinien für alle Prüfungsanbieter verbindlich festgelegt.
Seit Sommer 2023 kommen die Richtlinien 2023 zur Anwendung. Diese gelten auch für Personen, welche die Ergänzungsprüfung noch unter den früheren Richtlinien 2020 oder 2012 begonnen haben.
Alle wichtigen Informationen zu den zentralen Prüfungssessionen der SMK sind auf der Seite FAQ zur Ergänzungsprüfung Passerelle sowie in den untenstehenden Abschnitten dieser Seite zusammengefasst.
Fachspezifische Informationen zu den SMK-Prüfungssessionen
Erste Landessprache Deutsch
Zweite Landessprache oder Englisch
Für die mündliche Prüfung sind drei Werke von drei unterschiedlichen Autoren aus der verbindlichen Literaturliste zu wählen.
Geistes- und Sozialwissenschaften – Teil Geographie
Im Bereich der Regionalgeographie wird pro Prüfungssession eines von vier möglichen Themen geprüft. Dieses wird im Voraus festgelegt:
Winter 2026: Japan
Sommer 2026: Europa
Winter 2027: USA
Sommer 2027: China
Praktische Informationen zu den SMK-Prüfungssessionen
Anmeldung
Prüfungsvorbereitung
Zugang zu Prüfungsaufgaben aus vergangenen Prüfungssessionen
Zugelassene Hilfsmittel
Nachteilsausgleich
Kandidierende mit diagnostizierten Beeinträchtigungen können für die Prüfungen einen Nachteilausgleich beantragen. Alle Informationen dazu sowie das Gesuchsformular sind auf der Seite zum Nachteilsausgleich bei den SMK-Prüfungen zu finden.
Einsichtnahme
Kontakt
Christoph Leiber
Prüfungsleiter
christoph.leiber@sbfi.admin.ch
+41 58 481 29 37
Dominique Sarah Cherpillod
Prüfungssekretariat
dominique.cherpillod@sbfi.admin.ch
+41 58 464 38 63
Inhaltsverzeichnis
FAQ zur Ergänzungsprüfung Passerelle
Fragen und Antworten zur zentralen schweizerischen Ergänzungsprüfung Passerelle: zur Prüfungsvorbereitung, zum Anmeldeverfahren, zum Prüfungsablauf – und zu den Möglichkeiten nach bestandener Prüfung.
Schulen mit Passerelle-Lehrgang und hausinterner Prüfung
Die nachstehenden Schulen mit schweizerisch anerkannter gymnasialer Maturität sind durch die Schweizerische Maturitätskommission SMK ermächtigt, die Ergänzungsprüfung Passerelle selber abzunehmen. Voraussetzung für eine Prüfungsteilnahme ist der Besuch des von der Schule angebotenen einjährigen Vorbereitungskurses.
Schulen mit Passerelle-Lehrgang ohne hausinterne Prüfung
Die nachstehenden privaten Schulen haben dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI gemeldet, dass sie auf die von der Schweizerischen Maturitätskommission SMK angebotenen zentralen Ergänzungsprüfungen vorbereiten.Das SBFI und die SMK haben gegenüber diesen Schulen keine Aufsichtsfunktion und übernehmen keine Verantwortung für die auf privatrechtlicher Basis angebotenen Dienstleistungen.
Prüfungsaufgaben aus vergangenen Prüfungssessionen
In Anwendung des Urheberrechtsgesetzes (URG) vom 9. Oktober 1992 wie auch des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) vom 17. Dezember 2004 ist der Zugang zu den Prüfungsaufgaben der Schweizerischen Maturitätsprüfung, der Ergänzungsprüfung Passerelle sowie der Eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung grundsätzlich eingeschränkt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI stellt die Prüfungsaufgaben auf seiner Website folglich mit Passwortschutz zur Verfügung.
Nachteilsausgleich bei den Prüfungen der Schweizerischen Maturitätskommission SMK
Informationen und Dokumente zum Nachteilsausgleich, den die Schweizerische Maturitätskommission SMK für die Schweizerische Maturitätsprüfung, die zentrale Ergänzungsprüfung Passerelle sowie die Ergänzungsprüfung Latinum Helveticum gewährt.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Dominique Sarah Cherpillod