Suva accident insurance: federal government oversight
Gesamtkosten:
Kosten unbekannt.
Abstract
Thema Betriebe müssen ihre Arbeitnehmenden gegen Unfall versichern. Die Hälfte der Arbeitnehmenden in der Schweiz sind bei privaten Versicherungen versichert, die andere Hälfte bei der Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt), welche 1912 vom Bund gegründet wurde. Die Suva hat ein Teilmonopol: Arbeitnehmende in Branchen mit erhöhtem Unfallrisiko wie Baugewerbe oder Forstwirtschaft sowie Angestellte des Bundes müssen bei ihr versichert werden. Im Gegensatz zu den Privatversicherern untersteht die Suva nicht der Finanzmarktaufsicht (FINMA). Auch von der Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist sie ausgenommen. Die Suva steht einzig unter der Oberaufsicht des Bundes. Es stellt sich die Frage, ob der Bund diese Oberaufsicht angemessen wahrnimmt. Auch fragt sich, nach welchen Kriterien der Bundesrat die 40 Mitglieder des Suva-Rates wählt, der beispielsweise die Geschäftsführung der Suva beaufsichtigt und die strategischen Ziele der Suva definiert. Auftrag und Fragen Die GPK haben die PVK am 23. Januar 2025 mit dieser Evaluation beauftragt und deren Begleitung der Subkommission EDI/UVEK der GPK des Nationalrates (GPK-N) zugewiesen. Diese entschied im April 2025, dass die folgenden Fragestellungen beantwortet werden sollen: 1. Sind die rechtlichen Grundlagen für die Oberaufsicht des Bundes klar? 2. Nimmt der Bund seine Oberaufsicht in der Praxis recht- und zweckmässig wahr? 3. Sorgt der Bundesrat für eine zweckmässige Zusammensetzung und Organisation des Suva-Rates, damit dieser seine Aufsichtsfunktion wahrnehmen kann? Vorgehen • Ein juristisches Gutachten im Auftrag der PVK bewertet die rechtlichen Grundlagen zur Oberaufsicht des Bundes über die Suva (Frage 1) und trägt zudem zur Beantwortung von Fragen 2 und 3 bei. • Mittels einer Dokumentenanalyse analysiert die PVK die Prozesse, anhand derer der Bund seine Oberaufsicht wahrnimmt. Sie schaut beispielsweise, welche Unterlagen der Bund einverlangt und was geprüft wird, bevor der Bundesrat den Jahresbericht und die Jahresrechnung der Suva genehmigt und die Mitglieder des Suva-Rates wählt (Fragen 2 und 3). • Die PVK führt Interviews mit der Abteilung des Bundesamtes für Gesundheit, welche die Arbeiten im Rahmen der Oberaufsicht wahrnimmt. Ergänzt werden diese durch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Suva, beispielsweise Personen des Generalsekretariats und ausgewählten Mitgliedern des Suva-Rates (Fragen 1, 2 und 3). Zeitplan • Bis Anfang 2026: Analysen und Berichtsentwurf durch die PVK • Frühling 2026: Konsultation des zuständigen Departements und der Suva • Sommer 2026: Evaluationsbericht der PVK für die zuständige Subkommission der GPK-N Anschliessend zieht die GPK-N die politischen Folgerungen und formuliert gegebenenfalls in einem separaten Bericht Empfehlungen an den Bundesrat. Über die Veröffentlichung der Berichte entscheiden die GPK.