Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) Umsetzung Art. 37a Gentechnikgesetz
Themen:
Ambiente e natura;
Gesamtkosten:
149.900,00 CHF
Beteiligte
Office fédéral de l'environnement
Abstract
Die untersuchten Szenarien der VOBU wurden im ersten Quartal 2024 festgelegt und die Erhebungen der VOBU endeten im Sommer 2024. Der Bundesrat hat im September 2024 entschieden, dass die neue Regulierung für neue gentechnische Verfahren (ngV) nicht als Teil des Gentechnikgesetzes (GTG), sondern in einem Spezialgesetz eingeführt werden soll. Somit wären ngV-Produkte nicht mehr im GTG reguliert, würden aber weiterhin als gentechnisch veränderte Organismen gelten. Ein Spezialgesetz würde nach Ansicht des Bundesrates eine künftige Anpassung der Schweizer Gesetzgebung an die EU-Regelung vereinfachen und dadurch den Abbau von möglichen technischen Handelshemmnissen künftig erleichtern. Zudem verwendet der Bundesrat den Begriff «neue Züchtungstechnologien » anstatt des ursprünglichen Begriffs «neue gentechnische Verfahren». Diese Änderungen sind in den Erhebungen nicht berücksichtigt. Gemäss Einschätzung des BAFU ergeben sich materiell keine relevanten Änderungen an der Gesetzgebung. Die Kernaussagen aus der VOBU bleiben deshalb weiterhin gültig. Nachfolgend ist beschrieben, inwiefern die neue Regulierungsform und die Begriffsdefinition die Erkenntnisse der VOBU betreffen könnten.
Mots-clé
Biotecnologia, Studi
Appaltatore
Interface Politikstudien Forschung Beratung AG, Luzern
Bilanzio gravato
BAFU
Base legale
Art. 57 Abs. 1 RVOG | Art. 57 al. 1 LOGA. | Art. 57 cpv. 1 LOGA
Copyright
Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft | Droits d'auteur: autorités de la Confédération suisse | Diritti d'autore: autorità della Confederazione Svizzera | Dretgs d'autur: autoritads da la Confederaziun svizra | Copyright, Swiss federal authorities
Informazioni
BAFU, Abteilung Boden und Biotechnologie, 3003 Bern
Principale
UVEK: OFEV (Office fédéral de l'environnement)