Berufsbildungsfinanzierung
Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt tragen zur Finanzierung der Berufsbildung bei. Die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung liegen hauptsächlich in der Verantwortung der Unternehmen und der Einzelnen und werden zu einem wesentlichen Teil von ihnen getragen.
Die Kosten der öffentlichen Hand für die Berufsbildung betrugen 2023 rund 3,8 Milliarden Franken. Die Kantone, die für den Vollzug in der Berufsbildung zuständig sind, kommen für drei Viertel dieser Kosten auf. Der Anteil des Bundes liegt bei einem Viertel. Bis zu zehn Prozent der Bundesmittel sind für die Förderung von Entwicklungsprojekten und besondere Leistungen im öffentlichen Interesse vorgesehen.
Die Kantone tragen den überwiegenden Teil der Kosten, die bei der öffentlichen Hand für den Vollzug der Berufsbildung anfallen. Die kantonalen Berufsbildungskosten werden mit einer Vollkostenrechnung erhoben. Die Kostenerhebung vermittelt u.a. einen Eindruck, wie viele Mittel die Kantone für den Vollzug der Berufsbildung einsetzen und für welche Bereiche.
Mit ihren Angeboten tragen Berufsverbände und Branchenorganisationen zur Finanzierung bei: Sie leisten Grundlagenarbeiten, führen eigene Bildungsinstitutionen und betreiben Berufswerbung. Durch das Angebot von Lehrstellen leisten auch die einzelnen Betriebe ihren Beitrag zur Finanzierung der Berufsbildung.
Kostenerhebung der kantonalen Berufsbildung
Projektförderung in der Berufsbildung
Der Bund setzt bis zu zehn Prozent seiner Mittel der Berufsbildung zur Förderung von Entwicklungsprojekten sowie zur Unterstützung besonderer Leistungen im öffentlichen Interesse ein.
Berufliche Grundbildung: Unterstützung Berufsentwicklung
Die Berufsentwicklung in der beruflichen Grundbildung hat für die Trägerschaften einen Mehraufwand zur Folge. Der Bund beteiligt sich an diesen Kosten. Die Trägerschaften können unkompliziert von Pauschalbeiträgen profitieren. Anstelle der Pauschale kann der besondere Aufwand im Rahmen eines individuellen Gesuches auch über die ordentliche Projektförderung Ablauf Projektfinanzierung geltend gemacht werden
Unterstützung Berufsentwicklung höhere Berufsbildung
Die Berufsentwicklung in der höheren Berufsbildung hat für die Trägerschaften einen Mehraufwand zur Folge. Der Bund beteiligt sich an diesen Kosten. Die Trägerschaften können unkompliziert von Pauschalbeiträgen profitieren. Anstelle der Pauschale kann der besondere Aufwand im Rahmen eines individuellen Gesuches auch über die ordentliche Projektförderung Ablauf Projektfinanzierung geltend gemacht werden.
Bundesbeiträge an die Durchführung von eidgenössischen Prüfungen
Die Berufsbildung in der Schweiz ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Der Bund unterstützt die Verbundpartner, wenn sie hoheitliche Aufgaben übernehmen. Trägerschaften können für die Durchführung von eidgenössischen Berufs- oder höheren Fachprüfungen mit Beiträgen unterstützt werden.
Allgemeinverbindlich erklärte Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG
Übersicht der allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG.
Berufsbildungsfonds allgemein verbindlich erklären lassen
Das Berufsbildungsgesetz (BBG) erlaubt es dem Bundesrat, einen Berufsbildungsfonds auf Antrag für eine ganze Branche als allgemeinverbindlich zu erklären (Art. 60 BBG). Damit leisten alle Betriebe einer Branche – auch Nicht-Verbandsmitglieder – sogenannte Solidaritätsbeiträge zur Finanzierung der Berufsbildung. Die Verantwortung wird so fair und gemeinsam getragen.
Bundesbeiträge für Massnahmen zur Erhöhung der Abschlüsse an höheren Fachschulen Pflege
Die Kantone fördern die Erhöhung der Anzahl der Abschlüsse an höheren Fachschulen, wobei das SBFI die Hälfte der Kosten übernimmt. Hierfür stehen seitens Bund insgesamt 45 Millionen Franken zur Verfügung.
Bundesbeiträge für die Unterstützung von Wiedereinsteiger/innen Pflege
Das SBFI unterstützt kantonale Wiedereinstiegsprogramme für Pflegende, die so zu vergünstigten Konditionen an Kursen teilnehmen können.
Finanzierung berufliche Grundbildung
Die berufliche Grundbildung wird sowohl öffentlich als auch privat finanziert. Auf der öffentlichen Seite sind es die Kantone, der Bund und die Gemeinden, die sich an der Finanzierung beteiligen. Auf der Seite der Privaten sind es die ausbildenden Betriebe wie auch die Berufs- und Branchenverbände.
Finanzierung höhere Berufsbildung
Im Gegensatz zur beruflichen Grundbildung ist die höhere Berufsbildung geprägt durch ein höheres finanzielles Engagement von Studierenden und Arbeitgebern. Doch auch die öffentliche Hand spielt bei der Finanzierung eine wichtige Rolle. Die öffentliche Hand leistet in der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung einen finanziellen Beitrag von jährlich knapp einer halbe Milliarde Franken.