Berufsbildungsfonds allgemein verbindlich erklären lassen
Das Berufsbildungsgesetz (BBG) erlaubt es dem Bundesrat, einen Berufsbildungsfonds auf Antrag für eine ganze Branche als allgemeinverbindlich zu erklären (Art. 60 BBG). Damit leisten alle Betriebe einer Branche – auch Nicht-Verbandsmitglieder – sogenannte Solidaritätsbeiträge zur Finanzierung der Berufsbildung. Die Verantwortung wird so fair und gemeinsam getragen.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Finanzierung und Projektförderung
Esma Tastan
Esma Tastan