Berufsbildungsfonds allgemein verbindlich erklären lassen
Das Berufsbildungsgesetz (BBG) erlaubt es dem Bundesrat, einen Berufsbildungsfonds auf Antrag für eine ganze Branche als allgemeinverbindlich zu erklären (Art. 60 BBG). Damit leisten alle Betriebe einer Branche – auch Nicht-Verbandsmitglieder – sogenannte Solidaritätsbeiträge zur Finanzierung der Berufsbildung. Die Verantwortung wird so fair und gemeinsam getragen.
Was sind Solidaritätsbeiträge?
Solidaritätsbeiträge sind finanzielle Beiträge aller Betriebe einer Branche, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Sie sichern die gemeinsame Finanzierung zentraler Berufsbildungsaufgaben – zum Beispiel die Entwicklung von Bildungsangeboten, Durchführung von Kursen oder Qualifikationsverfahren.
Wer kann Berufsbildungsfonds allgemein verbindlich erklären lassen?
Dies können ausschliesslich Organisationen der Arbeitswelt beantragen. Voraussetzung ist, dass sie für die ganze Branche zuständig sind, resp. zusammen mit weiteren Organisationen eine Trägerschaft gegründet haben, welche diese Anforderung erfüllt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Erfüllung der Quoten (mindestens 30 Prozent der Betriebe der Branche mit mindestens 30 Prozent der Beschäftigten beteiligen sich bereits finanziell am Berufsbildungsfonds)
- eigene Bildungsinstitution
- Beiträge müssen branchentypischen Berufen zugutekommen
- Beiträge müssen allen Betrieben der Branche zugutekommen
Wie und wann kann die Allgemeinverbindlicherklärung beantragt werden?
Das genaue Verfahren sowie weitere Details zur Antragstellung finden Sie im Handbuch:
Wie erfolgt die Aufsicht?
Das SBFI nimmt jährlich Einsicht in die Jahresrechnung und den Revisorenbericht. Weitere Informationen dazu im Handbuch Rechnungslegung und Revision von Berufsbildungsfonds:
Vorlagen für die Trägerschaft des Branchenfonds
Evaluation bestätigt: Allgemeinverbindlich erklärte Berufsbildungsfonds sind ein wirksames Finanzierungsinstrument
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat das volkswirtschaftliche Beratungsunternehmen B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung mit einer Bestandesaufnahme und Evaluation der allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds beauftragt. Ziel der Evaluation war es, die quantitative und systemische Bedeutung der allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds sowie deren Wirkungen zu untersuchen.
Die Studie kommt zum Schluss, dass die allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds ein zielführendes Instrument zur Finanzierung der Berufsbildung darstellen.
Rechtliche Grundlagen
- Berufsbildungsgesetz: Artikel 60
- Berufsbildungsverordnung Artikel 86
- Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
Kantonale branchenübergreifende Berufsbildungsfonds
Inhaltsverzeichnis
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Esma Tastan