Bildungszusammenarbeit Bund – Kantone
Die Bundesverfassung beauftragt Bund und Kantone, gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen. Sie verankert die allgemeine Koordinations- und Kooperationspflicht zwischen Bund und Kantonen. Diesem Auftrag kommen der Bund und die Kantone, vertreten durch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK, durch eine langjährige und bewährte Zusammenarbeit nach.
Die Bildungsverfassung von 2006 beauftragt Bund und Kantone, gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen, ihre Anstrengungen zu koordinieren und ihre Zusammenarbeit durch gemeinsame Organe und andere Vorkehren sicher zu stellen. Der Bund stützt sich für die gemeinsamen Arbeiten auf das Bildungszusammenarbeitsgesetz (BiZG), die EDK auf das Schulkonkordat.
Gemeinsame Vereinbarung
Ihre Zusammenarbeit haben Bund und Kantone in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Schweiz (ZSAV-BiZ) konkretisiert. Die ZSAV-BiZ legt die Ziele der Zusammenarbeit fest, dient dem regelmässigen Dialog über bildungspolitische Fragestellungen und der Identifikation gemeinsamer Herausforderungen, etwa jener des demographischen Wandels. Die erforderlichen Tätigkeiten zur Erreichung dieser Ziele werden alle vier Jahre in einem gemeinsamen Arbeitsprogramm konkretisiert.
Die gemeinsame Vereinbarung sieht ein Steuerungsorgan vor, bestehend aus dem Vorsteher oder der Vorsteherin des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Präsidium der EDK. Die operative Prozessleitung (PL BiZ) wird durch ein Mitglied der Direktion des SBFI und den Generalsekretär oder die Generalsekretärin der EDK wahrgenommen. Die PL BiZ kann Koordinationsausschüsse (KoA) einsetzen für Themen, bei denen die Zusammenarbeit spezielle Herausforderungen mit sich bringt bzw. in deren Bearbeitung verschiedene Partner einbezogen werden wollen. Dies ist zum heutigen Zeitpunkt für die Themenbereiche Bildungsmonitoring und Digitalisierung in der Bildung vorgesehen.
Gemeinsame Ziele
Die Wahrnehmung der gemeinsamen Sorge für den Bildungsraum Schweiz setzt von Bund und Kantonen gemeinsame Vorbereitungs- und Entwicklungsarbeiten voraus. In diesem Geist verständigten sich das WBF und die EDK bereits im Jahr 2011 auf wenige konkrete und überprüfbare gemeinsame Ziele für das laufende Jahrzehnt. In den Jahren 2015, 2019 und 2023 haben sie diese Ziele erneuert.
Im Fokus stehen strategische Ziele, zu deren Erreichung die gesamtschweizerische Ebene einen Beitrag leisten kann oder deren Erreichung nur auf der gesamtschweizerischen Ebene gewährleistet werden kann. Dies ist durch koordiniertes Handeln von Bund und Kantonen (interkantonale Ebene/EDK) möglich oder durch das Handeln der einzelnen Akteure in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich – so beispielsweise für den Hochschulbereich durch die Schweizerische Hochschulkonferenz.
Chancen optimal nutzen: Erklärung 2023 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz
Chancen optimal nutzen: Erklärung 2019 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für denBildungsraum Schweiz
Chancen optimal nutzen: Erklärung 2015 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz
Links
Bildungsmonitoring
Das Bildungsmonitoring fällt in die Kompetenz von Bund und Kantonen, die gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz sorgen (Art. 61a BV). Es stellt den für die Steuerung des schweizerischen Bildungssystems zuständigen politischen Behörden und Institutionen von Bund und Kantonen aktuelle Daten und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung.
PISA-Studie
PISA (Programme for International Student Assessment) ist eine von der OECD initiierte Leistungsstudie, die in regelmässigen Zeitabständen die Kompetenzen der Jugendlichen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften misst und international vergleicht. In der Schweiz sind Bund und Kantone gemeinsam daran beteiligt. Die Resultate fliessen ins Bildungsmonitoring und den Bildungsbericht ein.
Fachagenturen
Im Rahmen der Bildungszusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen finanzieren das SBFI und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) vier Agenturen, die seit Jahren zum guten Funktionieren des Schweizer Bildungssystems beitragen.
Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ
Unter interinstitutioneller Zusammenarbeit (IIZ) ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Institutionen im Bereich der sozialen Sicherung und Bildung zu verstehen. Vorrangige Themen sind eine verbesserte Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitsintegration (Arbeitsvermittlung und Eingliederungsmassnahmen), Ausbildungsintegration (Bildung vor Arbeitsmarkt) sowie der Früherkennung von gesundheitlichen Problemen im Hinblick auf die Verhinderung von arbeitsmarktlichen und sozialen Folgeproblemen.