Bildungsraum Schweiz
Bund und Kantone sorgen beide gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz (Art. 61a der Bundesverfassung, BV).
Bildungssystem Schweiz
Bildungszusammenarbeit Bund – Kantone
Die Bundesverfassung beauftragt Bund und Kantone, gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen. Sie verankert die allgemeine Koordinations- und Kooperationspflicht zwischen Bund und Kantonen. Diesem Auftrag kommen der Bund und die Kantone, vertreten durch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK, durch eine langjährige und bewährte Zusammenarbeit nach.
Transversale und stufenübergreifende Themen
Die gemeinsamen Grundlagen der Bildungszusammenarbeit Bund – Kantone sowie die nationale Politik legen kontinuierlich aktuelle Schwerpunktthemen fest, die oft stufenübergreifend angelegt sind und zugleich verschiedene Politikbereiche betreffen.