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Bildungsraum Schweiz

Bund und Kantone sorgen beide gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz (Art. 61a der Bundesverfassung, BV).

Bildungszusammenarbeit Bund – Kantone

Die Bundesverfassung beauftragt Bund und Kantone, gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen. Sie verankert die allgemeine Koordinations- und Kooperationspflicht zwischen Bund und Kantonen. Diesem Auftrag kommen der Bund und die Kantone, vertreten durch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK, durch eine langjährige und bewährte Zusammenarbeit nach.

Transversale und stufenübergreifende Themen

Die gemeinsamen Grundlagen der Bildungszusammenarbeit Bund – Kantone sowie die nationale Politik legen kontinuierlich aktuelle Schwerpunktthemen fest, die oft stufenübergreifend angelegt sind und zugleich verschiedene Politikbereiche betreffen.