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Bildungsraum Schweiz

Bund und Kantone sorgen beide gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz (Art. 61a BV).

Die obligatorische Schule (Primarschule und Sekundarstufe I) liegt im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Im nachobligatorischen Bereich (Berufsbildung, allgemeinbildende Schulen und Hochschulen sowie Weiterbildung) haben die Kantone und der Bund spezifische Aufgaben.

Für den Berufsbildungsbereich hat der Bund eine umfassende Regelungskompetenz. Die Umsetzung der hier anstehenden Aufgaben erfolgt gemeinsam mit den Kantonen und der Wirtschaft, für welche die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) die Bildungsinhalte definieren und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Für die Gymnasien und Fachmittelschulen liegt die Kompetenz primär bei den Kantonen. Bund und Kantone regeln gemeinsam die schweizweite Anerkennung der gymnasialen Maturitätszeugnisse (Gymnasiale Maturität).

Im Hochschulbereich bestehen parallele Kompetenzen von Bund und Kantonen als Träger bei der Finanzierung, der Steuerung sowie der Aufsicht. Die Kompetenzverteilung im Hochschulbereich wird durch Artikel 63a BV vorgegeben: Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssicherung. Beide gewähren den Hochschulen ein hohes Mass an Autonomie.

Der Bund hat weiter die Kompetenz, die Weiterbildung in den Grundsätzen zu regeln und zu fördern (Art. 64a BV).

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Bildungssystem Schweiz EDK

Bildungszusammenarbeit Bund – Kantone

Die Bundesverfassung beauftragt Bund und Kantone, gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen. Sie verankert die allgemeine Koordinations- und Kooperationspflicht zwischen Bund und Kantonen. Diesem Auftrag kommen der Bund und die Kantone, vertreten durch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK, durch eine langjährige und bewährte Zusammenarbeit nach.

Transversale und stufenübergreifende Themen

Die gemeinsamen Grundlagen der Bildungszusammenarbeit Bund – Kantone sowie die nationale Politik legen kontinuierlich aktuelle Schwerpunktthemen fest, die oft stufenübergreifend angelegt sind und zugleich verschiedene Politikbereiche betreffen.