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Kantonale Programme zur Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener

Die Kantone entwickeln kantonale Programme zur Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener. Der Bund unterstützt diese Programme in Form von Finanzhilfen. Programmvereinbarungen werden alle vier Jahre (BFI-Periode) zwischen dem SBFI und den Kantonen, die ein Programm einreichen, unterzeichnet. Aktuell erhalten 23 Kantone finanzielle Unterstützung vom SBFI.

Programme

Der Bund setzt sich gemeinsam mit den Kantonen dafür ein, dass Erwachsene bestehende Grundkompetenzen erhalten und fehlende erwerben können. Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) sieht dazu die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Kantone vor (Artikel 16 WeBiG).

Jedes kantonale Programm ist individuell und auf die spezifische Situation des jeweiligen Kantons abgestimmt. Dabei spielen unter anderem die Grösse der Bevölkerung, geografische und organisatorische Merkmale sowie bestehende Traditionen in der Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener eine Rolle.

Das SBFI hat eine Übersicht zu den unterschiedlichen Massnahmen der Kantone für die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener (GKE) in Auftrag gegeben. Es können sechs Massnahmentypen unterschieden werden:

© Ecoplan 2025

Grundsatzpapier

Das Grundsatzpapier des SBFI und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) legt die durch das Weiterbildungsgesetz (WeBiG) und die Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vorgegebenen Rahmenbedingungen fest. Es dient als Grundlage für die Programmvereinbarungen, die zwischen Bund und Kantonen.

Websites der Kantone, die derzeit von einer Programmvereinbarung mit dem SBFI profitieren:

Formulare

Weiterführende Informationen

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Weiterbildung
Priska Widmer