Horizon-Paket 2021–2027

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Das Horizon-Paket umfasst die Programme Horizon Europe, Euratom, Digital Europe (DEP) und die Forschungsinfrastruktur ITER. Dank einer Übergangsregelung können Forschende und Innovatoren in der Schweiz an allen für Drittstaaten wie die Schweiz zugänglichen Ausschreibungen ab dem Programmjahr 2025 von Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem DEP teilnehmen.

Status der Schweiz 

Die Schweiz und die EU haben die Verhandlungen zum Gesamtpaket materiell abgeschlossen. Dies gilt auch für Verhandlungen zur Assoziierung an EU-Programme (z.B. Horizon Europe, Euratom-Programm, Digital Europe Programme und ITER) als Teil der Verhandlungen zum Gesamtpaket. Bis zur Unterzeichnung des Abkommens zur Assoziierung der Schweiz an EU-Programme (EU-Programmabkommen, EUPA) gilt die Schweiz beim Horizon-Paket formell als nicht assoziiertes Drittland. Die Übergangsregelung ermöglicht es Forschenden und Innovatoren in der Schweiz ab dem Programmjahr 2025 an allen für Drittstaaten wie die Schweiz zugänglichen Ausschreibungen der Programme Horizon Europe, Euratom und Digital Europe als Beneficiary teilzunehmen.

Factsheet

Die folgende Grafik zeigt die Schritte bis zum finalen Abschluss des EU-Programmabkommens, EUPA: 

Kontext und weitere Schritte in Bezug zur Assoziierung

Entwurf EU-Programmabkommen (EUPA)

Das EUPA bildet den Rechtsrahmen für die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen. Es umfasst aktuell die Beteiligung an Horizon Europe, dem Euratom-Programm, der Forschungsinfrastruktur ITER, dem Digital Europe Programme (zusammengefasst als Horizon-Paket 2021–2027), Erasmus+ und EU4Health. Das Abkommen legt zudem den Grundstein für eine mögliche künftige Teilnahme an anderen EU-Programmen. Mit jeder Programmgeneration kann die Schweiz neu beurteilen, an welche für Drittstaaten offenen Programme sie sich assoziieren möchte.

Teilnahme an Ausschreibungen ab Programmjahr 2025

Übergangsregelung 

  • Die Europäische Kommission hat die Übergangsregelung per 1. Januar 2025 vollständig aktiviert. Dies ermöglicht es Forschenden und Innovatoren in der Schweiz ab dem Programmjahr 2025 an allen für Drittstaaten wie die Schweiz zugänglichen Ausschreibungen von Horizon Europe und dem Euratom-Programm als Beneficiary teilzunehmen. Das heisst, sie können die Projektgesuche in der Rolle des Koordinators einreichen. Informationen zur Teilnahme der Schweiz an Ausschreibungen in den von der EU als strategisch erachteten Bereichen (z.B. Quantum und Raumfahrt) finden Sie unter Strategische Bereiche.
  • Forschende und Innovatoren in der Schweiz haben neu auch die Möglichkeit, sich ab dem Programmjahr 2025 im Rahmen der Übergangsregelung als Beneficiary an den Ausschreibungen des Digital Europe Programme zu beteiligen und somit ihre Projektgesuche in der Rolle des Koordinators einreichen. Ausgenommen sind Ausschreibungen der Specific Objectives 3 (Cybersecurity) und 6 (Halbleiter), da diese Bereiche nur für EU-Mitgliedstaaten und beschränkt für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugänglich sind.
    Für Fragen zum Digital Europe Programme:
    digital-europe@sbfi.admin.ch.
  • Weitere Informationen: Q&A: Fragen und Antworten zur Teilnahme der Schweiz am Horizon-Paket 2021–2027 (PDF, 788 kB, 09.04.2025) (in Englisch) 
Zeitplan Finanzierung Ausschreibungen 2025

Strategische Bereiche

Bisher ausgeschlossen waren Schweizer Forschungs- und Innovationsakteure von den Ausschreibungen von Horizon Europe und DEP in den von der EU als strategisch erachteten Bereichen (z.B. Quantum und Raumfahrt). Grundlage der EU für diesen beschränkten Zugang sind Art. 22(5) und Art. 12(6) der jeweiligen Programmverordnungen. Um Zugang zu diesen Ausschreibungen zu erhalten, müssen alle assoziierten Drittstaaten (mit Ausnahme der EWR-Staaten) einen Validierungsprozess durchlaufen. Im Rahmen dieses Prozesses hat die Schweiz sowohl für Horizon Europe als auch für DEP umfangreiche Unterlagen bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Die Europäische Kommission hat ihre Beurteilung abgeschlossen und in den Arbeitsprogrammen 2025 von Horizon Europe (z.B. Cluster 4), erhält die Schweiz im Rahmen des Validierungsprozesses den vollen Zugang zu den Ausschreibungen der strategischen Bereiche (Künstliche Intelligenz, Quanten-, Kommunikations- und Netzwerktechnologien sowie weltraumbezogene Forschungsthemen). Der Zugang zu einzelnen Ausschreibungen im Bereich Raumfahrt von Horizon Europe ist zurzeit noch in Abklärung. Diese Ausschreibungen waren nicht Gegenstand dieses Validierungsprozesses.

Budgetplanung ab Programmjahr 2025

  • Bei allen Ausschreibungen ab dem Programmjahr 2025 müssen Teilnehmende in der Schweiz ihre Projektvorschläge als Beneficiary vorbereiten und somit die Fördermittel direkt bei der EU beantragen.
  • Das Budget des Schweizer Partners muss dabei im Gesamtbetrag der vom Konsortium bei der EU beantragten Mittel enthalten sein. 
  • Finanzierungsgarantie Ausschreibungen 2025 (PDF, 150 kB, 25.03.2024) (auf Englisch) 

Teilnahme an Ausschreibungen 2021–2024

Um die Folgen des Drittland-Status der Schweiz beim Horizon-Paket  2021–2027 gezielt und effizient abzufedern, hat der Bundesrat für die Ausschreibungen 2021–2024 (das heisst: 2021, 2022, 2023 oder 2024 ist im Identifizierungscode der Ausschreibung enthalten) Übergangsmassnahmen beschlossen:

  • Übergangsmassnahmen für zugängliche Programmteile: Das SBFI finanziert Forschende und Innovatoren in der Schweiz bei ihrer Teilnahme an zugänglichen Projekten direkt. Projektteilnehmende erhalten die Mittel, wie wenn die Schweiz assoziiert wäre, aber vom SBFI anstatt von der EU: Finanzierungsgarantie für Schweizer Teilnehmende in Verbundprojekten 2024 (PDF, 136 kB, 14.06.2023) (in Englisch). Diese Projekte werden unabhängig vom Status der Schweiz und vorbehältlich der Budgetentscheidungen des Parlaments vom SBFI während ihrer gesamten Laufzeit weiterfinanziert.
  • Übergangsmassnahmen für nicht zugängliche Programmteile: Für nicht zugängliche Ausschreibungen finanziert das SBFI vorübergehend Instrumente, die entweder das SBFI selbst, der Schweizerische Nationalfonds (SNF), Innosuisse oder die Europäische Weltraumorganisation (ESA) implementiert. Diese Massnahmen orientieren sich soweit wie möglich an den Ausschreibungen der EU. Ein Beispiel dafür sind die beim SNF angesiedelten SNSF Starting Grants, welche die entsprechenden Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (ERC-Grants) überbrücken.

Das Horizon-Paket in der Übersicht

Da die Beteiligung an den Programmen Horizon Europe, Euratom, Digital Europe und an der Forschungsinfrastruktur ITER in der Schweiz im Rahmen eines einheitlichen Gesetzgebungs- und Budgetprozesses behandelt wird, werden sie als Horizon-Paket bezeichnet.

Horizon Europe 

Mit 95,5 Milliarden Euro ist Horizon Europe das bisher grösste und ambitionierteste Forschungs- und Innovationsprogramm der EU. Es zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und das Wachstum durch exzellente Forschung zu fördern. Auch soll es Arbeitsplätze schaffen sowie die industrielle Zusammenarbeit im Europäischen Forschungsraum unterstützen. Zentrale Pfeiler des Programms sind: 

  • «Wissenschaftsexzellenz», welche durch den Europäischen Forschungsrat und die Marie-Skłodowska-Curie-Aktionen gefördert wird.
  • «Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas», um Projekte in Bereichen wie Gesundheit, Klima, Energie und Mobilität zu unterstützen.
  • «Innovatives Europa» stärkt das Innovationspotenzial durch den Europäischen Innovationsrat und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut.

Zusätzlich gibt es den Bereich Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums, der die Zusammenarbeit und Exzellenz in der Forschung fördert. Ein weiterer zentraler Bestandteil des Programms ist die Open Science Policy, die Projektteilnehmende dazu verpflichtet, ihre Forschung öffentlich zugänglich zu machen.

Euratom Forschungs- und Ausbildungsprogramm 

Das Euratom-Programm ergänzt Horizon Europe und fördert nukleare Forschung und Innovation mit einem Budget von 1,38 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 bis 2025. Es umfasst die Kernfusion und Kernspaltung einschliesslich Sicherheitsfragen, Abfallmanagement und Strahlenschutz. Die Fusionsforschung unterstützt den ITER-Reaktor und die Entwicklung zukünftiger Fusionskraftwerke zur Nutzung von Kernfusion als saubere Energiequelle. Das Programm fördert auch Fachwissen, Ausbildung und Technologietransfer. 

International Thermonuclear Experimental Reactor (ITER)  

Das Projekt ITER ist eine 2006 lancierte internationale Zusammenarbeit zum Bau des thermonuklearen Versuchsreaktors ITER im französischen Cadarache. Ziel dieser Infrastruktur ist es, den Nutzen der Kernfusion für die industrielle Energieproduktion nachzuweisen. Ausserdem sollen Kenntnisse und Technologien entwickelt werden, die zum späteren Bau von Fusionskraftwerken für eine sichere, nachhaltige und saubere Energieproduktion benötigt werden, die keine hoch radioaktiven oder langlebigen Abfälle verursacht. Auf europäischer Ebene koordiniert Fusion for Energy (F4E) die Bereitstellung des europäischen Beitrags zum Bau des ITER. Die Schweiz wird sich ab 2026 als Mitglied von F4E wieder zu den gleichen Bedingungen am Bau von ITER beteiligen, die für die Schweiz bis 2020 galten (weitere Informationen).

Digital Europe Programme (DEP)

Das DEP zielt darauf ab die digitalen Kapazitäten in Europa zu verbessern. Das Programm ergänzt andere EU-Förderprogramme wie Horizon Europe. Mit einem Budget von über 8,1 Milliarden Euro werden Bereiche wie Hochleistungsrechnen, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Halbleiter, digitale Kompetenzen und die breite Nutzung digitaler Technologien in der Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Zudem gibt es ein Netzwerk von Europäischen Digitalen Innovationszentren, welches die die digitale Transformation von Unternehmen, einschliesslich KMU und öffentlichen Verwaltungen fördert. 

Kontakt

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/forschung-und-innovation/internationale-f-und-i-zusammenarbeit/forschungsrahmenprogramme-der-eu/horizon-europe.html