Alles rund ums Sprengwesen in der Schweiz: Ausweise, Ausbildungen, Prüfungen und Rechtsgrundlagen
Erfahren Sie alles über Ausweise, Ausbildungen, Prüfungen und rechtliche Vorgaben im Bereich Sprengwesen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) koordiniert die Vorschriften, überwacht die Ausbildungen und die Prüfungen und stellt die offiziellen Spreng- und Verwendungsausweise aus.
Das SBFI ist für die Entwicklung von Grundlagen und Vorschriften im Sprengwesen zuständig. Es sorgt für die Qualitätssicherung bei Ausbildungen und Prüfungen. Diese Aufgaben übernimmt der Dienst Sprengwesen, der zum Ressort Höhere Berufsbildung (HBB) gehört.
Spreng- und Verwendungsausweise in der Schweiz: Arten, Berechtigungen und Hinweise
In der Schweiz benötigen Sie für Sprengarbeiten oder die Verwendung von bestimmten pyrotechnischen Gegenständen einen Ausweis. Erfahren Sie hier, welche Arten von Ausweisen es gibt und welche Berechtigungen diese umfassen.
Ausbildungs- und Prüfungsreglemente in der Spreng- und Pyrotechnik
Für den Erwerb von Spreng- und Verwendungsausweisen gelten klare Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien. Berufsverbände und interessierte Wirtschaftskreise sorgen für praxisnahe Inhalte, abgestimmt auf den Arbeitsmarkt. Je Berechtigung gibt es eine einzige Trägerschaft. Hier erfahren Sie, welche Ausbildungs- und Prüfungsreglemente und Trägerschaften es gibt und wie die Ausbildungen und Prüfungen organisiert sind.
Rechtliche Erlasse zum Sprengwesen
Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Erlasse des SBFI im Bereich Sprengwesen.
Fachausschuss Sprengwesen (FAS)
Die Fachausschüsse sind Ad-hoc-Gremien, die das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation in Fragen zum Sprengwesen beraten. Die Fachausschüsse werden vom SBFI nach Bedarf zusammengestellt.
Alles rund um Spreng- und Verwendungsausweise: Informationen und Dienstleistungen
Finden Sie alle wichtigen Informationen zu Spreng- und Verwendungsausweisen: Wie Sie einen neuen Ausweis beantragen, ausländische Ausweise anerkennen lassen, Beschwerde einreichen oder Nachteilsausgleich für Prüfungen beantragen können. Nutzen Sie praktische Online-Portale und profitieren Sie von umfassender Beratung durch das SBFI.