Spreng- und Verwendungsausweise in der Schweiz: Arten, Berechtigungen und Hinweise
In der Schweiz benötigen Sie für Sprengarbeiten oder die Verwendung von bestimmten pyrotechnischen Gegenständen einen Ausweis. Erfahren Sie hier, welche Arten von Ausweisen es gibt und welche Berechtigungen diese umfassen.
Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten
Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten: Alles, was Sie wissen müssen. Wer darf Sprengarbeiten ausführen? Diese Berechtigungen regeln es.
Berechtigungen für besondere Sprengarbeiten BA, GR, HM, KA, ME, UW, VE, WS
Besondere Sprengarbeiten erfordern spezifische Fachkenntnisse und Berechtigungen. Je nach Schwierigkeit sind sie an zusätzliche Qualifikationen gebunden. Dieser Übersicht zeigt die verschiedenen Berechtigungen, die Zulassungsbedingungen und die zuständigen Institutionen.
Berechtigungen für Feuerwerk A, B und Bühnenfeuerwerk
Die Berechtigungen Feuerwerk A (FWA), Feuerwerk B (FWB) und Bühnenfeuerwerk (BF) ermöglichen das Abbrennen von Feuerwerken unter bestimmten Bedingungen. Diese Berechtigungen gelten für das Abbrennen von Feuerwerken im Freien und auf Bühnenflächen. Die genauen Anforderungen und Zulassungsbedingungen sind in den entsprechenden Kursen und Prüfungen festgelegt.
Berechtigungen für pyrotechnische Gegenstände: Hagelabwehrraketen, Rettungssprengladungen, Sprengschweissen und Schnellöffnende Ventile
Die Berechtigungen für Hagelabwehrraketen (HA), Rettungssprengladungen (RS), Sprengschweissen (SS) und Schnellöffnende Ventile (SV) ermöglichen die selbstständige Nutzung dieser pyrotechnischen Gegenstände zu gewerblichen Zwecken der Kategorie P2.
Berechtigungen für Sprengarbeiten bei der Polizei
Der Sprengausweis P ermöglicht Polizeiangehörigen die Durchführung spezieller Sprengarbeiten. Weitere Informationen zu Ausbildungen, Prüfungen und rechtlichen Grundlagen sind hier verfügbar.
Berechtigungen für besondere Sprengarbeiten Lawinensprengen LA
Die Berechtigung für Lawinensprengungen ermöglicht die künstliche Auslösung von Lawinen mit Sprengladungen bis 15 kg. Für den Erwerb dieser Berechtigung gelten klare Voraussetzungen. Dazu zählen eine spezielle Ausbildung, Prüfungen und gesundheitliche Eignung. Alle Details zu Kursen, Prüfungen und rechtlichen Grundlagen finden sich hier.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Sprengwesen