Spreng- und Verwendungsausweise in der Schweiz: Arten, Berechtigungen und Hinweise
In der Schweiz benötigen Sie für Sprengarbeiten oder die Verwendung von bestimmten pyrotechnischen Gegenständen einen Ausweis. Erfahren Sie hier, welche Arten von Ausweisen es gibt und welche Berechtigungen diese umfassen.
Übersicht der Ausweisarten
Um in der Schweiz Sprengungen oder Arbeiten mit bestimmten pyrotechnischen Gegenständen durchführen zu dürfen, benötigen Sie einen speziellen Ausweis. Es gibt drei Hauptarten von Ausweisen, die unterschiedliche Berechtigungen abdecken.
Sprengausweis: für allgemeine und besondere Sprengarbeiten
Dieser Ausweis deckt Berechtigungen für allgemeine und besondere Sprengarbeiten ab. Hier werden alle erworbenen Sprengberechtigungen eingetragen.
Details:
- A, B und C: Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten
- LA: Berechtigung Lawinensprengen
- BA, GR, HM, KA, ME, UW, VE, WS: Berechtigungen für besondere Sprengarbeiten
Sprengausweis P (Polizei): Für polizeiliche Sprengarbeiten
Der Sprengausweis P ist speziell für polizeiliche Tätigkeiten vorgesehen. Hier werden die entsprechenden Berechtigungen für Sprengarbeiten bei der Polizei eingetragen.
Details:
- VW, EA, IE, ME, E und VE: Berechtigungen Polizei
- FWA: Berechtigung Feuerwerk
- A und B: Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten
Ausweis für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände
Dieser Ausweis gilt für das Abbrennen von pyrotechnischen Artikeln der Kategorien F4, T2 und P2. Er dokumentiert die dafür erworbenen Berechtigungen.
Details
- HA, RS, SS und SV: Berechtigungen für pyrotechnische Gegenstände (Hagelabwehrrakten, Rettungssprengladungen, Sprengschweissen und Schnellöffnende Ventile)
- FWA, FWB und BF: Berechtigungen Feuerwerk und Bühnenfeuerwerk
Dokumente
Folgende Dokumente bieten Ihnen einen Überblick über die Berechtigungen der verschiedenen Ausweise:
Rechtliche Grundlagen
Inhaltsverzeichnis
Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten
Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten: Alles, was Sie wissen müssen. Wer darf Sprengarbeiten ausführen? Diese Berechtigungen regeln es.
Berechtigungen für besondere Sprengarbeiten BA, GR, HM, KA, ME, UW, VE, WS
Besondere Sprengarbeiten erfordern spezifische Fachkenntnisse und Berechtigungen. Je nach Schwierigkeit sind sie an zusätzliche Qualifikationen gebunden. Dieser Übersicht zeigt die verschiedenen Berechtigungen, die Zulassungsbedingungen und die zuständigen Institutionen.
Berechtigungen für Feuerwerk A, B und Bühnenfeuerwerk
Die Berechtigungen Feuerwerk A (FWA), Feuerwerk B (FWB) und Bühnenfeuerwerk (BF) ermöglichen das Abbrennen von Feuerwerken unter bestimmten Bedingungen. Diese Berechtigungen gelten für das Abbrennen von Feuerwerken im Freien und auf Bühnenflächen. Die genauen Anforderungen und Zulassungsbedingungen sind in den entsprechenden Kursen und Prüfungen festgelegt.
Berechtigungen für pyrotechnische Gegenstände: Hagelabwehrraketen, Rettungssprengladungen, Sprengschweissen und Schnellöffnende Ventile
Die Berechtigungen für Hagelabwehrraketen (HA), Rettungssprengladungen (RS), Sprengschweissen (SS) und Schnellöffnende Ventile (SV) ermöglichen die selbstständige Nutzung dieser pyrotechnischen Gegenstände zu gewerblichen Zwecken der Kategorie P2.
Berechtigungen für Sprengarbeiten bei der Polizei
Der Sprengausweis P ermöglicht Polizeiangehörigen die Durchführung spezieller Sprengarbeiten. Weitere Informationen zu Ausbildungen, Prüfungen und rechtlichen Grundlagen sind hier verfügbar.
Berechtigungen für besondere Sprengarbeiten Lawinensprengen LA
Die Berechtigung für Lawinensprengungen ermöglicht die künstliche Auslösung von Lawinen mit Sprengladungen bis 15 kg. Für den Erwerb dieser Berechtigung gelten klare Voraussetzungen. Dazu zählen eine spezielle Ausbildung, Prüfungen und gesundheitliche Eignung. Alle Details zu Kursen, Prüfungen und rechtlichen Grundlagen finden sich hier.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Sprengwesen