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Finanzierung der kantonalen Hochschulen

Im Rahmen der Umsetzung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes unterstützt der Bund die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen mit Grundbeiträgen, mit Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen und mit projektgebundenen Beiträgen.

Referenzkosten

Im Rahmen der Umsetzung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes unterstützt der Bund die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen mit Grundbeiträgen, mit Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen und mit projektgebundenen Beiträgen. Die von Bund und Kantonen gemeinsam festgelegten Referenzkosten (Art. 44 HFKG), als sichere und transparente Basis für die Grundfinanzierung der Hochschulen, orientieren sich am Grundsatz einer einheitlichen und leistungsorientierten Finanzierung.

Grundbeiträge nach HFKG

Der Bund richtet im Rahmen der bewilligten Kredite Grundbeiträge aus, mit welchen er die Betriebsaufwendungen der zehn kantonalen Universitäten und der sieben Fachhochschulen unterstützt. Er leistet auch Grundbeiträge an beitragsrechtlich anerkannte andere Institutionen des Hochschulbereichs.

Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge

Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge werden gewährt für den Erwerb, die langfristige Nutzung, die Erstellung oder die Umgestaltung von Bauten, die der Lehre, der Forschung oder anderen Hochschulzwecken zugutekommen.

Projektgebundene Beiträge nach HFKG

Mit projektgebundenen Beiträgen unterstützt der Bund Zusammenarbeitsprojekte der Hochschulen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Projektgebundene Beiträge stehen den kantonalen Universitäten, den ETH, den Fachhochschulen, den anderen beitragsberechtigten Institutionen des Hochschulbereichs sowie unter gewissen Voraussetzungen auch den pädagogischen Hochschulen zur Verfügung. Die beteiligten Hochschulen und Kantone erbringen eine Eigenleistung, die in der Regel mindestens dem Bundesbeitrag entspricht.