Weiterbildungssteuerung
Weiterbildung spielt für den Einzelnen, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft eine wichtige Rolle. Der stete Wandel des Arbeitsmarkts und die technologische Entwicklung fordern Erwachsene heraus, sich während ihres gesamten Erwerbslebens beruflich zu verändern und weiterzuentwickeln. Das SBFI schafft mit den Kantonen dafür gute Rahmenbedingungen.
Gemeinsame Steuerung
Die Steuerung der Weiterbildung ist ein Auftrag des SBFI. Gemeinsam mit den Kantonen, der Wirtschaft und weiteren Partnern werden nach Art. 4 des Weiterbildungsgesetzes verschiedene Ziele verfolgt:
- Unterstützung der einzelnen Person, sich weiterzubilden;
- Schaffung der Voraussetzungen, dass sich alle Personen weiterbilden können;
- Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit von gering qualifizierten Personen;
- Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für Anbieterinnen und Anbieter von Weiterbildungen;
- Koordination der von Bund und Kantonen geregelten und unterstützten Weiterbildungen sicherzustellen;
- Vergleich von nationalen und internationalen Entwicklungen der Weitbildung, Beurteilung auf deren Wirksamkeit.
Rechtliche Grundlagen
Die Weiterbildung im SBFI-Bereich ist in unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen geregelt. Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) legt die Grundsätze über die Weiterbildung fest. Es regelt, unter welchen Voraussetzung der Bund im Rahmen der Spezialgesetzgebungen Finanzhilfen für Weiterbildungen gewähren kann. Gestützt auf das Weiterbildungsgesetz kann der Bund zudem Finanzhilfen an die Kantone für die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener sowie an die Organisationen der Weiterbildung leisten.
- Kantonale Programme zur Föderung der Grundkompetenzen Erwachsener
- Förderung der Organisationen der Weiterbildung
- Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich
Die Grundlage für die Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes im Hochschulbereich ist das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz, HFKG). Die Schweizerische Hochschulkonferenz hat Rahmenregelungen im Weiterbildungsbereich festgelegt. Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) hat die Eckwerte der Hochschulweiterbildung festgelegt.
- Verordnung des Hochschulrats über die Koordination der Lehre an Schweizer Hochschulen (Art. 5)
- Eckwerte der Hochschulweiterbildung von swissuniversities (PDF)
- swissuniversities (Weiterbildung)
- Bundesgesetz über die Berufsbildung
Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) regelt die berufsorientierte Weiterbildung.
Gestützt auf das Berufsbildungsgesetz kann der Bund Betriebe im Rahmen des Programms «Einfach besser! … am Arbeitsplatz» unterstützen und Beiträge für vorbereitende Kurse in der Höheren Berufsbildung gewähren.
- «Einfach besser!... am Arbeitsplatz»
- Bundesbeiträge vorbereitende Kurse
Ausserhalb des SBFI-Bereichs bestehen zahlreiche weitere Bundesgesetze mit Bestimmungen zur Weiterbildung (Spezialgesetzgebung). Sie regeln die Weiterbildung in anderen Politikbereichen, z. B. im Bereich der Wiedereingliederung bei Arbeitslosigkeit oder Invalidität. Das Obligationenrecht und das Arbeitsrecht enthalten ebenfalls Bestimmungen zur Weiterbildung.
Gremien und Akteure
Der Bund ist nicht allein verantwortlich für das Thema Weiterbildung. Das Weiterbildungsgesetz, Art. 5 Abs. 1, sieht in erster Linie den einzelnen Menschen in der Verantwortung für seine Weiterbildungssituation.
Ebenfalls in Verantwortung genommen werden die Arbeitgeber, Bund und Kantone. Um ihren Verantwortlichkeiten nachzukommen und ihre Tätigkeiten aufeinander abzustimmen, gibt es verschiedene Gremien und Akteure, die sich in regelmässigen Abständen oder nach Bedarf austauschen.
EDK: Schweizerische Weiterbildungskonferenz SWBK
Die Fachkonferenz SWBK besteht aus den verantwortlichen Personen der Kantone in den Bereichen allgemeinen und berufsorientierten Weiterbildung. Ein wichtiger Aspekt der SWBK ist die Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen den Kantonen.
Inhaltsverzeichnis
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Sabine Scheiben