Berufliche Grundbildung

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Zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz erhalten durch die berufliche Grundbildung eine solide Grundlage.

Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich gemeinsam für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein und streben ein ausreichendes Lehrstellenangebot an. Die berufliche Grundbildung ist zudem Basis für lebenslanges Lernen und öffnet eine Vielzahl von Berufsperspektiven.

Eine berufliche Grundbildung vermittelt die zur Ausübung eines Berufes notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Haltungen. Sie erfolgt in einer zweijährigen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest oder einer drei- oder vierjährigen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis. In Ergänzung zur drei- oder vierjährigen Grundbildung kann die Berufsmaturität absolviert werden, die zu einem Studium an den Fachhochschulen befähigt. Auch Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung erlangen. Das Berufsbildungsgesetz sieht dazu mehrere Möglichkeiten vor: Das Spektrum reicht von reglementierten, strukturierten Verfahren für Berufsgruppen oder Teile davon bis hin zu individuellen Anrechnungen von Bildungsleistungen.

Aufgaben des SBFI

Wie in der gesamten Berufsbildung arbeitet das SBFI in der beruflichen Grundbildung eng mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt zusammen. Zu den Aufgaben des SBFI zählen insbesondere:

  • die Begleitung und der Erlass der Verordnungen über die berufliche Grundbildung
  • die Regelung der Allgemeinbildung
  • die Regelung der Berufsmaturität
  • der Erlass des Rahmenlehrplans für Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung
  • die Weiterentwicklung der beruflichen Grundbildung

Dokumentation









https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/bgb.html