Die Prüfungen werden durch die Schweizerische Maturitätskommission angeboten und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation organisiert. Jährlich finden je zwei Prüfungen in den drei Sprachregionen statt.
Die Prüfungsbedingungen und -anforderungen finden sich in der Prüfungsverordnung vom 7. Dezember 1998 über die schweizerische Maturitätsprüfung und in den Prüfungsrichtlinien.
Die Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung ist frei, d.h. sie kann über eine der verschiedenen privaten Maturitätsvorbereitungsschulen oder autodidaktisch (Selbststudium) erfolgen.