Koordination Hochschulbereich
Der Bund beteiligt sich seit 1968 an der Finanzierung der kantonalen Universitäten und seit 1995 an der Finanzierung der Fachhochschulen. Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) hat die Finanzierung und insbesondere die Koordination des schweizerischen Hochschulraumes auf eine gemeinsame Basis gestellt.
Hochschulbereich: Akkreditierung
Gemäss dem Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die Förderung und Koordination der Hochschulen (HFKG) ist für Hochschulen oder Institutionen vor, die eine der durch das Gesetz geschützten Bezeichnungen verwenden, eine obligatorische institutionelle Akkreditierung vorgeschrieben.
Diplome und Titel an Schweizer Hochschulen
Alle Hochschulen und Institutionen des Hochschulbereichs in der Schweiz vergeben Bologna-konforme Diplome und Titel gemäss den drei Studienstufen Bachelor, Master und Doktorat. Das dreistufige Studiensystem ist im schweizerischen Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich (nqf.ch-HS) beschrieben. Ein Qualifikationsrahmen umfasst die Qualifikationen, die das nationale Bildungssystem hervorbringt. Die Mindestanforderungen werden anhand von Deskriptoren für die jeweilige Stufe dargestellt.
Titelschutz und Titelanerkennung
In der Schweiz werden Hochschultitel nach ihren jeweiligen Rechtsgrundlagen geschützt. Das heisst, dass die Träger der jeweiligen Hochschulen für den entsprechenden Titelschutz verantwortlich sind. Der Titelschutz bei den kantonalen Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen richtet sich somit nach kantonalem bzw. interkantonalem Recht.
Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels (NTE)
Personen mit einem Abschluss einer Vorgängerschule der heutigen Fachhochschulen können beim SBFI unter bestimmten Voraussetzungen den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (FH-Titel) beantragen. Die altrechtlichen FH-Titel bleiben auch nach der Bologna-Reform geschützt.