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Berufsbildungsverantwortliche

Aufgabe der Berufsbildungsverantwortlichen ist die Ausbildung der Lernenden an den drei Lernorten Lehrbetrieb, überbetriebliche Kurse und Berufsfachschule. Durch situativ angepasstes Fördern und Fordern des selbstständigen Lernens ermöglichen sie den Jugendlichen und Erwachsenen, Selbstverantwortung für ihre aktuelle und künftige berufliche Bildung zu übernehmen.

Unter «Berufsbildungsverantwortliche» werden folgende Berufe und Funktionen zusammengefasst:

  • Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben,
  • Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in überbetrieblichen Kursen und vergleichbaren dritten Lernorten, in Lehrwerkstätten und anderen für die Bildung in beruflicher Praxis anerkannten Institutionen,
  • Lehrpersonen für die schulische Grundbildung (für die berufskundliche Bildung, den allgemeinbildenden Unterricht oder den Sportunterricht)
  • Lehrpersonen für die Fächer der Berufsmaturität,
  • Lehrpersonen an höheren Fachschulen.

Die fachlichen und berufspädagogischen Vorgaben für Berufsbildungsverantwortliche sind im Kapitel 6 des Berufsbildungsgesetzes (Art. 45-48) sowie in der Verordnung über die Berufsbildung definiert (Art. 40-54).

Berufspädagogische Ausbildung

Berufspädagogische Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortliche werden von anerkannten Bildungsinstitutionen angeboten. Wer sich für die Ausbildung interessiert, kann sich direkt an die Bildungsinstitutionen wenden.

Besonders wichtig an der Berufsbildungspädagogik ist die Nähe zum Arbeitsplatz und -umfeld. Es geht um eine praxisnahe Vermittlung, die direkt auf die Arbeit an den Lernorten Bezug nimmt. Die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen umfasst folgende Aspekte:

  • Bildungssystem, -gesetze und -angebote
  • Lernende und ihre berufliche Sozialisation
  • Durchführung von Lernveranstaltungen, Unterstützung und Begleitung der Lernenden und Studierende
  • Rollenverständnis als Ausbildende
  • Allgemeine Themen wie Arbeitskultur, Ethik

Anerkennung und Aufsicht

Das SBFI ist zuständig für die Anerkennung und Aufsicht der Bildungsgänge. Es trägt damit zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung bei.

Anerkennungsverfahren von berufspädagogischen Bildungsgängen

Rahmenlehrplan

Berufspädagogische Bildungsgänge

Berufsbildungsverantwortliche sind in verschiedenen Lernumgebungen tätig. Je nach Lernort, Ausbildungsinhalt und Funktion sind unterschiedliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen wichtig.

Anerkennungsverfahren von berufspädagogischen Bildungsgängen

Das SBFI ist zuständig für die Anerkennung von Bildungsgängen für Berufsbildungsverantwortliche. Das Verfahren läuft folgendermassen ab.

Berufsbildungsverantwortliche: Anrechnung von Bildungsleistungen

Die Kantone können auch Personen als Berufsbildungsverantwortliche anstellen oder anerkennen, welche fachlich interessante Profile mitbringen, jedoch die formalen Voraussetzungen nicht vollumfänglich erfüllen.

Berufsbildungsverantwortliche: häufig gestellte Fragen (FAQ)

Aufgabe der Berufsbildungsverantwortlichen ist die Ausbildung der Lernenden an den drei Lernorten (Lehrbetriebe, überbetriebliche Kurse und Berufsfachschulen) sowie an höheren Fachschulen. Nebst ihrer Fachbildung und Praxiserfahrung, müssen sie über eine berufspädagogische Ausbildung verfügen. Die berufspädagogischen Bildungsgänge werden vom SBFI anerkannt.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI