Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels (NTE)

Personen mit einem Abschluss einer Vorgängerschule der heutigen Fachhochschulen können beim SBFI unter bestimmten Voraussetzungen den nachträglichen Erwerb des FH-Titels beantragen. Wer auf diesem Weg nachträglich den FH-Titel erworben hat, kann seit dem 1. Januar 2009 zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel (Bachelor of Arts/Bachelor of Science) tragen. In den vergangenen zehn Jahren hat das SBFI rund 20‘000 nachträglich erworbene FH-Titel ausgestellt.

Ein nachträglicher Erwerb des FH-Titels ist für Inhaberinnen und Inhaber folgender Diplome möglich: Diplome einer anerkannten Ingenieurschule HTL, einer Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule HWV, einer Höheren Fachschule für Gestaltung HFG, einer Höheren Hauswirtschaftlichen Fachschule HHF, der Hotelfachschule Lausanne EHL (Abschlüsse der Jahre 1998, 1999, 2000) sowie von der EDK anerkannte Diplome aus den Fachbereichen soziale Arbeit, Musik, Theater und andere Künste, angewandte Psychologie und angewandte Linguistik.

Zeitplan

Eine Eingabefrist für die Gesuche um den nachträglichen Titelerwerb (NTE) wurde nicht festgelegt. Zwischen 2000 und 2010 hat das SBFI rund 20‘000 nachträglich erworbene FH-Titel ausgestellt. Das SBFI nimmt weiterhin Gesuche entgegen. Nach Gesuchseingabe ist mit einer Bearbeitungszeit von rund drei Monaten zu rechnen.

Ausgestellte Titel

Im Rahmen des nachträglichen Titelerwerbs (NTE) werden altrechtliche FH-Diplome ausgestellt (keine Bachelor-Titel). Wer einen altrechtlichen FH-Titel erworben hat, darf auch den entsprechenden Bachelor-Titel führen.

Führen des Bachelortitels - Regelung seit 1.1.2009

Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher FH-Diplome dürfen seit dem
1. Januar 2009 zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel (Bachelor of Arts/Bachelor of Science) tragen. Die früher ausgestellten FH-Diplome und geschützten Titel behalten ihre Gültigkeit. Es wird keineTitelumwandlung (nachträglicher Erwerb des Bachelor-Titels) vorgenommen.

Auskunft, Website

Zusammen mit dem Dachverband Absolventinnen und Absolventen FH SCHWEIZ, hat das SBFI ein Informations- und Auskunftsnetz aufgebaut. Sämtliche Modalitäten des nachträglichen Titelerwerbs (NTE), die Antworten auf die häufigsten Fragen und das Gesuchsformular sind über das Internet abrufbar.

Für Titelinhaberinnen und Titelinhaber HTL

T +41 43 244 74 55

Für Titelinhaberinnen und Titelinhaber HWV

T +41 43 244 74 55

Für Titelinhaberinnen und Titelinhaber HFG

T +41 43 244 74 55

Für Titelinhaberinnen und Titelinhaber HHF

T +41 43 244 74 55

Für Titelinhaberinnen und Titelinhaber EHL

T +41 43 244 74 55

Für Titelinhaberinnen und Titelinhaber Soziale Arbeit / Kunst

T +41 58 465 59 12 (Di 14:00-16:00)

Die Unterlagen für die Gesuchseingabe können auch beim SBFI bezogen werden:

Für Titelinhaberinnen und Titelinhaber Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Hebamme, Pflege

T +41 58 465 59 12 (Di 14:00-16:00)

Die Unterlagen für die Gesuchseingabe können auch beim SBFI bezogen werden:

Auskünfte zum Vorgehen und Konzept

SBFI
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
Diplomanerkennung
Einsteinstrasse 2, 3003 Bern

T +41 58 465 59 12 (Mo, Mi, Do, Fr 9:30-11:30 und Di 14:00-16:00)

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