Prüfungsvorbereitung

Alte Prüfungsaufgaben

Erhalte ich Zugang zu Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungssessionen?
Ja. Dazu müssen Sie das entsprechende Antragsformular ausfüllen und dem SBFI zustellen.

Erhalte ich auch die Lösungen zu Prüfungsaufgaben vergangener Prüfungssessionen?
Nein. Wir publizieren zwar die Aufgabenstellungen, was eine Einschätzung des zu erwartenden Schwierigkeitsgrads erlaubt. Die zu den Korrekturen verwendeten Korrekturschlüssel sind Arbeitsinstrumente der Korrigierenden; sie werden - einerseits aus Kostengründen, andererseits aus didaktischen Überlegungen - nicht in „Musterlösungen“ weiterverarbeitet und publiziert.

Autodidaktische Vorbereitung

Kann ich mich ohne den Besuch einer Vorbereitungsschule auf die Prüfungen vorbereiten?
Ja. Bei den schweizerischen Prüfungen ist eine autodidaktische Vorbereitung möglich.

Wo finde ich den Stoffplan für die Prüfungen?
Diesen finden Sie in den Richtlinien.

Welche Fächer muss ich für die Prüfung wählen?
Gewisse Fächer sind vorgegeben, andere sind wählbar. Artikel 14 der Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung erklärt den Sachverhalt bezüglich Fächerwahlmöglichkeiten.

Wie gross ist meine Chance, als Autodidaktin resp. Autodidakt die Prüfung bestehen zu können?
Auch mit einer autodidaktischen Vorbereitung ist eine erfolgreiche Absolvierung der Prüfung grundsätzlich möglich. Unsere Erfahrungen zeigen allerdings, dass dies eher selten gelingt. Angesichts der vielen verschiedenen Prüfungsfächer und der grossen Stoffmenge ist eine autodidaktische Vorbereitung ein sehr anspruchsvolles Vorhaben. Eine entscheidende Rolle spielt dabei – nebst dem intellektuellen Potential – der bisherige Bildungsweg: es kommt also stark darauf an, welche Kompetenzen man in schulischem oder anderem Rahmen bereits erworbenen hat. Für die spezifische Vorbereitung auf die Prüfungen sind anschliessend besondere Anstrengungen und ein hohes Mass an Durchhaltevermögen notwendig. Wir empfehlen grundsätzlich allen Kandidatinnen und Kandidaten, die Prüfung in 2 Etappen (Erste und Zweite Teilprüfung) abzulegen. Ganz speziell gilt diese Empfehlung den Personen mit autodidaktischer Vorbereitung.

Rechtliche Grundlagen

Welche Dokumente muss ich lesen, um das Prüfungsverfahren kennen zu lernen?
Sowohl die Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung wie auch die entsprechenden Prüfungsrichtlinien sind genau zu lesen. Sie finden diese beiden Dokumente auf unserer Homepage. Sie sollten auch alle weiteren Informationen auf der Homepage beachten.

Prüfungsversuche

Ich habe an einem öffentlichen Gymnasium die Maturitätsprüfung nicht bestanden. Kann ich nun die schweizerische Prüfung versuchen? Und wenn ja: wie viele Prüfungsversuche habe ich an der schweizerischen Prüfung?
Ja, Sie können sich für die schweizerische Prüfung anmelden. Wie alle Kandidatinnen und Kandidaten habe Sie dabei zwei Prüfungsversuche.  

„Erste Teilprüfung“, „zweite Teilprüfung“, „Gesamtprüfung“

Was bedeuten „erste Teilprüfung“, „zweite Teilprüfung“, „Gesamtprüfung“?
Wenn jemand die Prüfungen sämtlicher Fächer an einer Prüfungssession absolviert, spricht man von einer „Gesamtprüfung“. Da dieses Vorhaben aufgrund des grossen Fächerspektrums sehr anspruchsvoll ist, gibt es die Möglichkeit, die Prüfung in zwei Teile (Teilprüfungen) aufzuteilen. Die Fächer sind für die einzelnen Prüfungsteile vorgegeben (vgl. Richtlinien Seite 6). An jeder Prüfungssession werden beide Teilprüfungen angeboten. In welcher Reihenfolge man die Teilprüfungen ablegen kann, ist in den Richtlinien geregelt (Seiten 7-8).

Stoffprogramm

Gibt es Angaben zu geeigneten Lehrmitteln, um den Stoff gut lernen zu können?
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation ist mit der Organisation der Prüfungen beauftragt. Es bildet aber nicht zur Prüfungsteilnahme aus. Es liegt in der Verantwortung der Kandidatinnen und Kandidaten, sich mit geeignetem Lehrmaterial auszurüsten. Die Formulierung des Stoffplans in den Richtlinien ist präzis. Mit Hilfe der zusätzlichen Informationen auf unserer Homepage sollte eine fundierte Vorbereitung möglich sein.  

Kontakt

SBFI, Thomas Schwaller
Wissenschaftlicher Berater
Maturitätsprüfungen
T +41 58 462 96 60

SBFI, Gabriella Meroni-Pfister
Sekretariat
Maturitätsprüfungen
T +41 58 462 74 81

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